Ausgangssperre
Während einer Ausgangssperre müssen Menschen zuhause bleiben. Eine Regierung kann zum Beispiel eine solche Ausgangssperre beschließen. Wer sich nicht daran hält, kann bestraft werden.
Eine Ausgangssperre kann entweder den ganzen Tag lang gelten oder nur zu bestimmten Tageszeiten. Häufig gelten Ausgangssperren nur in der Nacht. Man darf dann zum Beispiel zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens am Tag danach nicht raus.
Eine Ausgangssperre nennt man auch Ausgehverbot. Wenn nur eine bestimmte Person zuhause bleiben muss, dann spricht man eher von Hausarrest. Ein Hausarrest kann eine Strafe sein oder dabei helfen, dass die Person keine schlimmen Dinge tut.
Für eine Ausgangssperre kann es verschiedene Gründe geben. In der Corona-Krise haben manche Länder eine Ausgangssperre bestimmt. Damit sollte verhindert werden, dass sich Menschen gegenseitig besuchen und dann vielleicht anstecken. Sonst kennt man Ausgangssperren vor allem im Krieg oder wenn es Aufstände gibt.
Normalerweise darf die Regierung oder die Armee den Leuten nicht befehlen, zuhause zu bleiben. Zumindest in einem freien Land haben die Menschen Rechte. Sie dürfen ihr Haus verlassen und irgendwo hingegen, wann immer sie wollen. Das nennt man Freizügigkeit.
Eine Ausgangssperre darf es daher nur geben, wenn sie wirklich nötig ist. In der Corona-Krise ging es zum Beispiel darum, zu verhindern, dass das Virus sich verbreitet und noch mehr Menschen krank werden. In bestimmten Fällen darf man trotz Ausgangssperre raus: zum Beispiel wenn man zur Arbeit muss oder im Notfall. Diese Ausnahmen werden klar festgelegt und die Polizei kontrolliert, ob sie eingehalten werden.