Kinderrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Juni 2015, 14:02 Uhr
Jedes Kind hat Rechte. Kinderrechte sind vor allem auch zum Schutz der Kinder. So werden die speziellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt. Und ganz wichtig sind die Rechte auf eine liebevolle, behütete, gewaltfreie Kindheit.
Die meisten Länder der Welt schützen ihre Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag durch diese Kinderrechte. Diese Rechte sind gesetzlich niedergeschrieben. Etwa 200 Länder haben sich zu diesen Rechten der Kinder verpflichtet. Diese Verfassung heisst Kinderrechtskonvention und ist seit dem 20. November 1989 aktuell.
Ein wichtiger Punkt der Kinderrechte ist, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Da spielt die Herkunft, ob Mädchen oder Junge und das Alter keine Rolle. Jedes Kind ist genauso einzigartig und wertvoll, wie beispielsweise deren Freunde, Freundinnen oder Nachbarskinder. Jedes Kind hat das Recht, Hilfe zu holen. Das nennt man auch das Recht auf Schutz und Fürsorge. Jedes Kind soll sich selbst Gedanken machen, wo es Hilfe holen kann, wer seine Vertrauenspersonen sind. Schutz bedeutet, dass niemand über den Körper eines anderen Menschen bestimmen kann. So darf auch niemand ein Kind liebkosen, anfassen, schmusen, streicheln, umarmen, küssen, wenn es das Kind nicht möchte.
In Deutschland leben wir in einer Demokratie. Demokratie heisst, dass alle Menschen über etwas mitreden dürfen. Kinder haben das Recht mitzureden, wenn es um eine Entscheidung geht, die sie betrifft. Jedes Kind hat das Recht, angehört zu werden und seine Meinung zu vertreten. Wenn zehn Kinder beisammen sind, kann es sein, dass es bei einer Entscheidung sechs gegen vier steht. Da gilt dann das Mehrheitsrecht. Es gibt zum Beispiel Kinderkrippen, wo die Kinder mitentscheiden können, ob eine neue Betreuungsperson eingestellt wird oder nicht - denn da sind die Kinder direkt beteiligt.
Der 20. November ist weltweit der Tag der Kinderrechte bzw. der Weltkindertag. In Deutschland gibt es auch den 1. Juni als Tag des Kindes und den 20. September als Kindertag.
Alle 54 Artikel zu den Kinderrechten finden sich in der „UN-Konvention für Kinderrechte“.