Zebrastreifen

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
In Österreich: ein Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen. Man erkennt ihn an den Streifen, aber auch an den Schildern.

Ein Zebrastreifen wird auch Fußgängerüberweg, Schutzweg oder Fußgängerstreifen genannt. Der Zebrastreifen ist ein Bereich auf der Straße, wo Fußgänger möglichst sicher die Fahrbahn überqueren können. Wenn ein Zebrastreifen in der Nähe ist, dann sollte man immer dort die Straße überqueren.

Der Streifen besteht aus breiten Linien, die auf die Fahrbahn gemalt wurden. Weil solche Streifen an das Fell von Zebras erinnern, hat der Zebrastreifen seinen Namen erhalten. Außerdem machen Warnschilder auf den Zebrastreifen aufmerksam.

Wer darf über einen Zebrastreifen, und wer hat Vorfahrt?

Ein Zebrastreifen ist an sich erst einmal ein Teil der Straße. Dort darf jeder sein, der sonst auch auf der Straße sein darf. Zum Beispiel dürfen dort Autos fahren und auch Fahrräder. Wer noch jünger als acht Jahre alt ist, soll hingegen mit einem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren.

Das Besondere am Zebrastreifen ist: Fußgänger haben Vorfahrt. Das gilt natürlich genauso für Menschen im Rollstuhl. Das heißt: Wenn Fußgänger die Straße überqueren wollen, müssen Autofahrer und Radfahrer anhalten.

Damit die Autofahrer auch erkennen können, dass jemand die Straße überqueren möchte, ist fünf Meter vor und hinter dem Zebrastreifen das Anhalten verboten. Auf dem Zebrastreifen selbst gilt das sowieso.

Aber auch die Fußgänger dürfen nicht einfach auf den Zebrastreifen hinaus laufen. Zuerst müssen sie am Straßenrand stehenbleiben. Nur so erkennen die Autofahrer, dass jemand die Straße überqueren möchte. Dann muss man links und rechts schauen, ob kein Fahrzeug kommt oder ob die Fahrzeuge auch wirklich anhalten. Erst wenn alles sicher ist, darf man die Straße überqueren.

Manche Radfahrer fahren ebenfalls über den Zebrastreifen, so, wie es auch Fußgänger tun, von Bürgersteig zu Bürgersteig. Einerseits dürfen sie das, weil ein Zebrastreifen auch nur ein Teil der Straße ist. Sie dürfen allerdings nicht auf dem Bürgersteig fahren. Andererseits sind Radfahrer keine Fußgänger, das heißt, dass sie keine Vorfahrt haben.




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