Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist das Parlament der Europäischen Union. Die Europäische Union ist ein Staatenbund, ein Verein von europäischen Staaten wie Deutschland oder Frankreich. Dieser Verein hat ein Parlament, das ist ein Treffen von vielen Menschen, die Gesetze beschließen dürfen. Gesetze sind wichtige Regeln, an die sich die Einwohner Europas halten müssen.
Schon im Jahr 1952 gab es ein Europäisches Parlament. Man schickte damals Leute aus den Parlamenten der Staaten in eine „Gemeinsame Versammlung“. Dieses Parlament hatte noch nicht viel zu sagen. Das änderte sich aber im Laufe der Zeit. Im Jahr 1979 fanden zum ersten Mal Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Seitdem wählt man als europäischer Bürger, welche Partei man am liebsten im Parlament haben will, genau wie bei einem Mitgliedsstaat wie Deutschland oder Frankreich.
Was darf das Europäische Parlament tun?
Das Europäische Parlament beschließt Richtlinien und andere Regeln. Sie heißen nicht Gesetz, bedeuten aber eigentlich dasselbe. Allerdings darf das Parlament nicht allein darüber bestimmen: Ein Vorschlag wird nur dann zum Gesetz, wenn auch der Ministerrat zustimmt. Der Ministerrat besteht aus den Regierungen der Mitgliedsstaaten. Außerdem darf sich das Parlament nicht selber ein Gesetz vorschlagen. Das kann nur die Europäische Kommission. Das ist eine Art europäische Regierung.
Ferner gibt es einen Haushalt der Europäischen Union. Gemeint ist das Geld, dass jedes Jahr ausgegeben wird. Der Haushalt ist eine Liste darüber, woher das Geld kommt und wofür genau man es ausgeben will. Heutzutage sind das fast 150 Milliarden Euro jedes Jahr. Über den Haushalt entscheidet das Parlament ebenfalls nicht alleine, sondern zusammen mit dem Ministerat.
Schließlich hat das Parlament noch eine Aufgabe: Es soll aufpassen, was die Europäische Kommission macht. Dazu stellt das Parlament der Kommission Fragen. Wenn das Parlament völlig unzufrieden ist mit der Kommission, dann kann es entscheiden, dass die Kommission zurücktreten muss.