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Urheberrecht

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 5. Dezember 2016, 11:30 Uhr von Uwe Rohwedder (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Text“ durch „Text“)
Indianer auf Pferden“: Dieses Bild hat August Macke gemalt. Der Maler ist 1914 gestorben. Als er lebte und noch 70 Jahre danach, waren seine Bilder durch das Urheberrecht geschützt. Niemand durfte sie nachmachen, der nicht die Erlaubnis von seinen Erben hatte. Heutzutage gilt das Urheberrecht nicht mehr für die Werke von August Macke.

Das Urheberrecht ist das Recht eines Urhebers. Urheber ist man, wenn man ein Werk erschafft. Das Werk kann ein Bild sein, oder ein Text, oder ein Musikstück. Wer zum Beispiel ein Foto macht, ist der Urheber des Fotos.

Menschen haben Rechte, die in der Verfassung stehen. Zu den Rechten gehört das Recht eines Menschen auf sein Eigentum. Das, was man erschafft, ist auch Eigentum. Darum gibt es ein Urheberrecht.

Wenn man Urheber ist, dann darf man bestimmen, was mit dem Werk passieren soll. Andere Leute dürfen das Werk nicht ohne Erlaubnis verwenden. Wenn sie es trotzdem tun, können sie bestraft werden. Für manche Menschen ist es sehr wichtig, dass nicht jeder das Werk verwenden darf: Sie wollen Geld damit verdienen.

Nach dem Tod eines Urhebers bleibt das Urheberrecht bestehen und geht an seine Familie über. Manchmal wurden die Nutzungsrechte an ein Unternehmen verkauft. Wenn schon 70 Jahre seit dem Tod vergangen sind, ist ein Werk in Deutschland und seinen Nachbarländern jedoch nicht mehr geschützt und wird als gemeinfrei bezeichnet. Dann darf jeder das Werk nutzen, verbreiten oder verändern.

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