Urheberrecht

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 6. Februar 2019, 22:54 Uhr von Ziko van Dijk (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Symbol“ durch „Symbol“)
Das Bild „Indianer auf Pferden“ von August Macke. Der Maler ist im Jahr 1914 gestorben. Als er lebte und bis 70 Jahre nach seinem Tod waren seine Bilder geschützt. Niemand durfte sie ohne die Erlaubnis seiner Erben nutzen. Heute sind die Werke von Macke gemeinfrei, jeder darf sie nachmachen oder kopieren.
Um dieses lustige Bild gab es Streit. Ein Tierfotograf war mit seinen Kameras im Urwald. Ein neugieriger Affe spielte mit einer Kamera herum und machte dabei dieses Selfie. Der Fotograf dachte natürlich, dass ihm die Rechte zu diesem Bild gehörten. Doch er hatte das Foto nicht selbst gemacht. Tiere können aber kein Urheberrecht haben, weil sie als Sachen gelten.

Das Urheberrecht ist das Recht eines Urhebers. Urheber ist man, wenn man ein Werk erschafft. Das Werk kann ein Bild sein, oder ein Text, oder ein Musikstück. Wer zum Beispiel ein Foto macht, ist der Urheber des Fotos.

Menschen haben Rechte, die in der Verfassung stehen. Zu den Rechten gehört das Recht eines Menschen auf sein Eigentum. Das, was man erschafft, ist auch Eigentum. Darum gibt es ein Urheberrecht.

Wenn man Urheber ist, dann darf man bestimmen, was mit dem Werk passieren soll. Andere Leute dürfen das Werk nicht ohne Erlaubnis verwenden. Wenn sie es trotzdem tun, können sie bestraft werden. Für manche Menschen ist es sehr wichtig, dass nicht jeder das Werk verwenden darf: Sie wollen Geld damit verdienen.

Nach dem Tod eines Urhebers bleibt das Urheberrecht bestehen und geht an seine Familie über. Manchmal wurden die Nutzungsrechte an ein Unternehmen verkauft. Wenn schon 70 Jahre seit dem Tod vergangen sind, ist ein Werk in Deutschland und seinen Nachbarländern jedoch nicht mehr geschützt und wird als gemeinfrei bezeichnet. Dann darf jeder das Werk nutzen, verbreiten oder verändern. Man sagt dazu auch, das Werk ist gemeinfrei.




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