Amtssprache

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Die Schweiz hat vier Amtssprachen:
Deutsch: rot
Französisch: lila
Italienisch: grün
Rätoromanisch: gelb

Eine Amtssprache ist die Sprache, die ein Staat spricht. Mit Amt ist eine Behörde gemeint, eine Organisation, die zu einem Staat oder einer Stadt gehört. Einwohner eines Landes müssen manchmal zum Amt, um wichtige Dinge zu regeln. Dann kommt es darauf an, dass man die Sprache dort versteht.

Zum Beispiel in Portugal ist die Amtssprache Portugiesisch. Die Gesetze des Landes sind auf Portugiesisch, und die Regierung spricht Portugiesisch. In der Schule lernen die Kinder vor allem auf Portugiesisch.

Das heißt nicht, dass man in Portugal keine andere Sprache sprechen darf. Aber wenn man einem Amt einen Brief schreibt, und der Brief ist nicht auf Portugiesisch, dann kann man nicht erwarten, dass man eine Antwort bekommt. Es wäre für die Leute im Amt nämlich kaum möglich, alle Sprachen der Welt zu beherrschen.

Manchmal gibt es Streit darüber, welche Sprache in einem Land Amtssprache sein soll. Amtssprache ist meist diejenige Sprache, die von den meisten Einwohnern gesprochen wird. Vielleicht macht man noch eine weitere Sprache zur Amtssprache, die sonst noch schon seit langer Zeit dort gesprochen wird. Die Sprachen von Einwanderern, die noch nicht lange im Land sind, sind normalerweise keine Amtssprachen. Deshalb ist Portugiesisch in der Schweiz keine Amtssprache, obwohl es mehr Menschen sprechen als Rätoromanisch.

In der Europäischen Union gelten 24 Sprachen als Amtssprachen. Jeder Bürger soll das Recht haben, sich in seiner Landessprache an die Europäische Union zu wenden. Deshalb braucht die Verwaltung der Europäischen Union auch so viele Dolmetscher und Übersetzer. Sprachen von Minderheiten wie Katalanisch oder Baskisch werden aber nicht berücksichtigt. Im Arbeitsalltag werden aber vor allem Englisch, Französisch und Deutsch verwendet.




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