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Diskussion:Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
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* Ja. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 10:31, 9. Okt. 2018 (CEST)
* Ja. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 10:31, 9. Okt. 2018 (CEST)
::Ein kurzer Hinweis: Meines Wissens ist ein Diebstahl noch nicht unbedingt ein Verbrechen (= mehr als ein Jahr Haft). [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 18:04, 9. Okt. 2018 (CEST)
::Ein kurzer Hinweis: Meines Wissens ist ein Diebstahl noch nicht unbedingt ein Verbrechen (= mehr als ein Jahr Haft). [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 18:04, 9. Okt. 2018 (CEST)
:::Bin eben kein Jurist. Habe mal "Verbrechen" durch "Vergehen" ersetzt. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 19:01, 9. Okt. 2018 (CEST)

Version vom 9. Oktober 2018, 17:01 Uhr

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Ein kurzer Hinweis: Meines Wissens ist ein Diebstahl noch nicht unbedingt ein Verbrechen (= mehr als ein Jahr Haft). Ziko van Dijk (Diskussion) 18:04, 9. Okt. 2018 (CEST)
Bin eben kein Jurist. Habe mal "Verbrechen" durch "Vergehen" ersetzt. Beat Rüst (Diskussion) 19:01, 9. Okt. 2018 (CEST)