Diskussion:Gleichberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Hallo, im Entwurf steht ja vieles, das zum Thema gehört. Ich glaube, dass für den Text so viele Abschnittsüberschriften nicht nötig sind. Ein Abschnitt sollte mindestens zwei Absätze haben, damit er sich lohnt. Die Überschriftt sollte keine Wörter beinhalten, die der Leser vielleicht gar nicht kennt. Wer die "Frauenquote" nicht kennt, wird ja keine Frage stellen, in der sie vorkommt. | |||
Ich sehe außerdem noch viele schwierig zu verstehende Wörter und den Nominalstil. Ab und zu findet man auch Klammern, auf die man verzichten sollte. Der Text kann auch noch ein wenig kindgerechter sein, so deutlich muss man nicht unbedingt von Vergewaltigung sprechen. Schließlich sollte der Text etwas beschreiben und keine soziale Anklage betreiben. --[[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 23:23, 3. Apr. 2015 (CEST) |
Version vom 3. April 2015, 21:23 Uhr
Verschieben?
- Ja. --Astrid Mayer-Wiese (Diskussion) 17:50, 31. Mär. 2015 (CEST)
Einige Punkte
Hallo, im Entwurf steht ja vieles, das zum Thema gehört. Ich glaube, dass für den Text so viele Abschnittsüberschriften nicht nötig sind. Ein Abschnitt sollte mindestens zwei Absätze haben, damit er sich lohnt. Die Überschriftt sollte keine Wörter beinhalten, die der Leser vielleicht gar nicht kennt. Wer die "Frauenquote" nicht kennt, wird ja keine Frage stellen, in der sie vorkommt.
Ich sehe außerdem noch viele schwierig zu verstehende Wörter und den Nominalstil. Ab und zu findet man auch Klammern, auf die man verzichten sollte. Der Text kann auch noch ein wenig kindgerechter sein, so deutlich muss man nicht unbedingt von Vergewaltigung sprechen. Schließlich sollte der Text etwas beschreiben und keine soziale Anklage betreiben. --Ziko van Dijk (Diskussion) 23:23, 3. Apr. 2015 (CEST)