Gleichberechtigung
Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Personen die gleichen Rechte haben. Das heißt, dass es egal ist, was für ein Geschlecht, Aussehen, Wohlstand, Herkunftsland, usw. man hat, alle die gleichen Rechte haben.
Wie sieht es aus, wenn es keine Gleichberechtigung gibt?
Eingriffe in die Gleichberechtigung werden als Diskriminierung oder Privilegierung bezeichnet. Das Wort Diskriminierung steht für die rechtliche Benachteiligung einer Person, zum Beispiel aufgrund seiner Rasse oder seines Geschlechts. Privilegierung heißt es, wenn eine Person aus den gleichen Gründen rechtlich bevorzugt wird. Beides verstößt gegen die Menschenrechte.
Frauen in Kuwait haben auch heute noch kein Wahlrecht. Aussagen von Frauen, welche einer Straftat zum Opfer gefallen sind, bleiben in Pakistan weiterhin ungehört. Der Mord an Mädchen und Frauen, die angeblich die Familienehre befleckt haben, bleibt in vielen islamischen Ländern bis heute ungestraft.
Situation in Deutschland
In Deutschland sind Männer und Frauen gesetzlich vollkommen gleichberechtigt. Sie haben die gleichen Gesetze und die gleichen Pflichten, wie beispielsweise das Zahlen von Steuern. Allerdings bekommen Frauen für einen Job meist weniger Geld als Männer, die den gleichen Beruf ausüben. Doch woran liegt das? Frauen sind nicht weniger produktiv, also gewinnbringend, als Männer und haben auch die gleiche Qualifikation. Es liegt einerseits an Vorurteilen, andererseits daran, dass Frauen, wenn sie Kinder bekommen, in diesem Fall länger ausfallen. Meist werden junge Frauen auch gar nicht erst eingestellt oder müssen sich mit niedrigen Löhnen zufriedengeben, unabhängig davon, ob sie Kinder bekommen möchten, oder nicht.
Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland eine so genannte Frauenquote. Das bedeutet, dass in bestimmten Bereichen Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden sollen, damit der Anteil von Frauen und Männern angeglichen wird. Das gilt allerdings nur für Berufe im öffentlichen Dienst, wenn man also beim Staat Deutschland angestellt ist. Dazu zählt zum Beispiel die Polizei. Private Unternehmen können nach wie vor selbst darüber entscheiden, ob sie die Gleichstellung von Männern und Frauen im Berufsleben berücksichtigen und fördern, oder nicht.