Leibeigenschaft

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Die Leibeigenschaft gab es bei uns vom Mittelalter bis in die Neuzeit hinein. Ein Leibeigener war ein Bauer, der ein Stück Land eines Grafen, Herzog oder anderen Adeligen bewirtschaftete. Der Leibeigene war verpflichtet auf dem Land zu bleiben, er durfte nicht wegziehen. Auch heiraten durfte er nur, wenn sein Herr es ihm erlaubt hat.

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