Diskussion:Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
K (Michael Schulte verschob Seite Entwurf Diskussion:Gesetz nach Diskussion:Gesetz)
 
(11 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
:Ja, Ziko, das ist okay, aber warum Du "Gewaltenteilung" und "Straffähigkeit" rausgenommen hast, verstehe ich nicht. Beides ist in meinen Augen auch für ein Kind interessant, durchaus zu verstehen und für die Entwicklung des Rechtsverständnises wichtig. [[Benutzer:Ulrich|Ulrich]] ([[Benutzer Diskussion:Ulrich|Diskussion]]) 17:52, 19. Jan. 2015 (CET)
:Ja, Ziko, das ist okay, aber warum Du "Gewaltenteilung" und "Straffähigkeit" rausgenommen hast, verstehe ich nicht. Beides ist in meinen Augen auch für ein Kind interessant, durchaus zu verstehen und für die Entwicklung des Rechtsverständnises wichtig. [[Benutzer:Ulrich|Ulrich]] ([[Benutzer Diskussion:Ulrich|Diskussion]]) 17:52, 19. Jan. 2015 (CET)
::Gewaltenteilung würde ich eher beim Staat verorten. Straffähigkeit - kann gekürzt sein. Ich dachte daran, hier auf das zu verzichten, was woanders hin kann. [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 17:59, 19. Jan. 2015 (CET)
::Gewaltenteilung würde ich eher beim Staat verorten. Straffähigkeit - kann gekürzt sein. Ich dachte daran, hier auf das zu verzichten, was woanders hin kann. [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 17:59, 19. Jan. 2015 (CET)
:::Solange es aber sonst noch nirgendwo ist, würde ich es belassen, sonst geht der Gedanke verloren. :-// [[Benutzer:Ulrich|Ulrich]] ([[Benutzer Diskussion:Ulrich|Diskussion]]) 20:59, 19. Jan. 2015 (CET)
:Ja, es kann durchaus kurz rein. Vielleicht geht noch ein wenig mehr Abgrenzung der unterschiedlichen Bedeutungen von Gesetz. Das Naturgesetz ist ja ganz anderer Art und könnte in einen Abschnitt am Ende? [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 21:11, 19. Jan. 2015 (CET)
::Nein, da halte ich nichts von. Wir haben hier bei KLEXIKON keine BKL, im Grunde ist dieses zweite Thema aber eine Art BKL, darum muss es zur Abgrenzung in die Einleitung. Du weißt, wie das ist: Nicht alle Leser kommen bis ans Ende des Textes. Als eigener Abschnitt – wenn es da mehr zu berichten gibt – gern auch zusätzlich ans Ende! [[Benutzer:Ulrich|Ulrich]] ([[Benutzer Diskussion:Ulrich|Diskussion]]) 21:48, 19. Jan. 2015 (CET)
:Also beides kann ja in die ersten ein, zwei Sätze, die Definition. Vielleicht im ersten Absatz die beiden Bedeutungen von "Gesetz" vorstellen, gleichwertig nebeneinander. Dann 1-3 Absätze dem Gesetz im Rechtsleben, und der letzte dann für die Naturgesetze? So in der Art? - Bei den Naturgesetzen ist mir aufgefallen, dass die ja auch von Menschen gemacht sind. Der Unterschied wäre dann die Shpähre der Anwendung oder so ähnlich. [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 22:30, 19. Jan. 2015 (CET)
::Ja, so hatte ich gedacht ... Nur sag mir bitte, wie Du dem nächsen zufällig dahergelaufenem Kind die Sphäre erklären willst. :-) [[Benutzer:Ulrich|Ulrich]] ([[Benutzer Diskussion:Ulrich|Diskussion]]) 22:40, 19. Jan. 2015 (CET)
:::Ich bin mir nicht sicher, ob Kinder so einfach wissen, was Schwerkraft und Gefrierpunkt sind. Wenn man darauf verzichten kann - es sind ja nur Beispiele und nichts Essentielles, das soll den Text nicht unnötig kompliziert machen. Und: Naturgesetze und juristische Gesetze sind beide von Menschen gemacht... [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 23:34, 19. Jan. 2015 (CET)
:Unter Gesetz versteht man ja vor allem Gesetze vom Gesetzgeber. Im Artikel ist aber von Gesetzen in einzelnen Familien die Rede. Was ist damit gemeint? Die Regeln, die in einer Familie Schmidt oder Müller gelten, wer den Tisch abräumt und so? Wenn ja, passt das zu einem Gesetz-Artikel? --[[Benutzer:Michael Schulte|Michael Schulte]] ([[Benutzer Diskussion:Michael Schulte|Diskussion]]) 23:25, 22. Feb. 2015 (CET)
== Verschieben? ==
* Ja. [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 18:03, 4. Mär. 2015 (CET)
* Ja. --[[Benutzer:Michael Schulte|Michael Schulte]] ([[Benutzer Diskussion:Michael Schulte|Diskussion]]) 22:26, 4. Mär. 2015 (CET)
* Ja. --[[Benutzer:Patrick Kenel|Patrick Kenel]] ([[Benutzer Diskussion:Patrick Kenel|Diskussion]]) 23:29, 11. Mär. 2015 (CET)

Aktuelle Version vom 12. März 2015, 10:05 Uhr

Gesetz, andere Vorschriften

Hallo Ulrich, meines Wissens wird der Straßenverkehr nicht von einem Gesetz geregelt, sondern von der Straßenverkehrsordnung. Wahrscheinlich ist ein anderes Beispiel besser, als noch Verordnungen zu erklären. Ziko van Dijk (Diskussion) 21:49, 18. Jan. 2015 (CET)

Ja, Ziko, das ist okay, aber warum Du "Gewaltenteilung" und "Straffähigkeit" rausgenommen hast, verstehe ich nicht. Beides ist in meinen Augen auch für ein Kind interessant, durchaus zu verstehen und für die Entwicklung des Rechtsverständnises wichtig. Ulrich (Diskussion) 17:52, 19. Jan. 2015 (CET)
Gewaltenteilung würde ich eher beim Staat verorten. Straffähigkeit - kann gekürzt sein. Ich dachte daran, hier auf das zu verzichten, was woanders hin kann. Ziko van Dijk (Diskussion) 17:59, 19. Jan. 2015 (CET)
Solange es aber sonst noch nirgendwo ist, würde ich es belassen, sonst geht der Gedanke verloren. :-// Ulrich (Diskussion) 20:59, 19. Jan. 2015 (CET)
Ja, es kann durchaus kurz rein. Vielleicht geht noch ein wenig mehr Abgrenzung der unterschiedlichen Bedeutungen von Gesetz. Das Naturgesetz ist ja ganz anderer Art und könnte in einen Abschnitt am Ende? Ziko van Dijk (Diskussion) 21:11, 19. Jan. 2015 (CET)
Nein, da halte ich nichts von. Wir haben hier bei KLEXIKON keine BKL, im Grunde ist dieses zweite Thema aber eine Art BKL, darum muss es zur Abgrenzung in die Einleitung. Du weißt, wie das ist: Nicht alle Leser kommen bis ans Ende des Textes. Als eigener Abschnitt – wenn es da mehr zu berichten gibt – gern auch zusätzlich ans Ende! Ulrich (Diskussion) 21:48, 19. Jan. 2015 (CET)
Also beides kann ja in die ersten ein, zwei Sätze, die Definition. Vielleicht im ersten Absatz die beiden Bedeutungen von "Gesetz" vorstellen, gleichwertig nebeneinander. Dann 1-3 Absätze dem Gesetz im Rechtsleben, und der letzte dann für die Naturgesetze? So in der Art? - Bei den Naturgesetzen ist mir aufgefallen, dass die ja auch von Menschen gemacht sind. Der Unterschied wäre dann die Shpähre der Anwendung oder so ähnlich. Ziko van Dijk (Diskussion) 22:30, 19. Jan. 2015 (CET)
Ja, so hatte ich gedacht ... Nur sag mir bitte, wie Du dem nächsen zufällig dahergelaufenem Kind die Sphäre erklären willst. :-) Ulrich (Diskussion) 22:40, 19. Jan. 2015 (CET)
Ich bin mir nicht sicher, ob Kinder so einfach wissen, was Schwerkraft und Gefrierpunkt sind. Wenn man darauf verzichten kann - es sind ja nur Beispiele und nichts Essentielles, das soll den Text nicht unnötig kompliziert machen. Und: Naturgesetze und juristische Gesetze sind beide von Menschen gemacht... Ziko van Dijk (Diskussion) 23:34, 19. Jan. 2015 (CET)
Unter Gesetz versteht man ja vor allem Gesetze vom Gesetzgeber. Im Artikel ist aber von Gesetzen in einzelnen Familien die Rede. Was ist damit gemeint? Die Regeln, die in einer Familie Schmidt oder Müller gelten, wer den Tisch abräumt und so? Wenn ja, passt das zu einem Gesetz-Artikel? --Michael Schulte (Diskussion) 23:25, 22. Feb. 2015 (CET)

Verschieben?