Leibeigenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Leibeigenschaft gab es bei uns vom Mittelalter bis in die Neuzeit hinein. Ein Leibeigener war ein Bauer, der ein Stück Land eines Grafen, Herzog oder anderen Adeligen bewirtschaftete. Der Leibeigene war verpflichtet auf dem Land zu bleiben, er durfte nicht wegziehen. Auch heiraten durfte er nur, wenn sein Herr es ihm erlaubt hat.“)
 
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Die Leibeigenschaft gab es bei uns vom Mittelalter bis in die Neuzeit hinein. Ein Leibeigener war ein Bauer, der ein Stück Land eines Grafen, Herzog oder anderen Adeligen bewirtschaftete. Der Leibeigene war verpflichtet auf dem Land zu bleiben, er durfte nicht wegziehen. Auch heiraten durfte er nur, wenn sein Herr es ihm erlaubt hat.
Die Leibeigenschaft gab es bei uns vom Mittelalter bis in die Neuzeit hinein. Ein Leibeigener war ein Bauer, der einem Herzog, Grafen oder anderen Adeligen gehörte und für ihn ein Stück seines Landes bewirtschaftete. Den Großteil der Ernte musst er dem Herren abgeben und durfte meist nur so viel selber behalten, dass er sich selbst versorgen konnte oder allenfalls sehr kleine Überschüsse verkaufen konnte. Der Leibeigne war verpflichtet auf dem Land zu bleiben. Er durfte also nicht einfach wegziehen. Auch Heiraten durfte er nur, wenn der Herr es ihm erlaubt hatte.

Version vom 6. September 2025, 08:04 Uhr

Die Leibeigenschaft gab es bei uns vom Mittelalter bis in die Neuzeit hinein. Ein Leibeigener war ein Bauer, der einem Herzog, Grafen oder anderen Adeligen gehörte und für ihn ein Stück seines Landes bewirtschaftete. Den Großteil der Ernte musst er dem Herren abgeben und durfte meist nur so viel selber behalten, dass er sich selbst versorgen konnte oder allenfalls sehr kleine Überschüsse verkaufen konnte. Der Leibeigne war verpflichtet auf dem Land zu bleiben. Er durfte also nicht einfach wegziehen. Auch Heiraten durfte er nur, wenn der Herr es ihm erlaubt hatte.

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