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Arbeit

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
(Weitergeleitet von Entwurf:Arbeit)
Bauarbeiter helfen dabei ein Gleis zu bauen. Dafür bekommen sie Geld.

Mit Arbeit meint man meist eine Tätigkeit, die man macht, um Geld zu verdienen. Manchmal benutzt man auch das englische Wort Job. Wer arbeitet, wird auch Arbeitnehmer genannt. Arbeitgeber ist zum Beispiel ein Unternehmen. Das sagt, welche Arbeit der Arbeitnehmer erledigen soll. Arbeitgeber kann aber auch eine Gemeinde sein, die Polizei, ein Krankenhaus oder viele andere. Von einem Arbeitsplatz oder einer Arbeitsstelle spricht man, wenn jemand eine feste Arbeit in einem Unternehmen hat.

Das ganze ist wie so eine Art Tauschgeschäft. Der Arbeitnehmer hilft dabei, die täglichen Aufgaben in einem Unternehmen zu erledigen. Dafür gibt das Unternehmen ihm Geld. Dieses Geld heißt Lohn. Den Lohn braucht der Arbeitnehmer, um wichtige Sachen wie Nahrung, Kleidung und eine Wohnung zu bezahlen.

Nicht alle Tätigkeiten sind gleich gut bezahlt. Berufe wie der Arzt, die ein langes Studium an der Universität braucht, sind besser bezahlt als zum Beispiel die Arbeit eines Kellners. Es gibt aber auch Menschen, die ohne Lohn arbeiten. Das sind dann ehrenamtliche Mitarbeiter. Wenn jemand keine Arbeit findet, ist er ein Arbeitsloser.

Es gibt verschiedene Formen der Arbeit. Die Zwangsarbeit ist eine Arbeit, zu der man gezwungen wird. Die Zwangsarbeiter bekommen kein Geld für ihre Arbeit. Zwangsarbeiter sind meistens Kriegsgefangene oder Menschen, die von einer Regierung verfolgt werden. Schwarzarbeiter verrichten Arbeit, ohne das der Staat davon weiß. Sie versteuern ihren Lohn daher auch nicht.

Kinderarbeit gibt es immer noch, vor allem in ärmeren Ländern. In ganz Europa ist sie aber auf jeden Fall verboten. Es gibt strenge Regeln und Gesetze, ab wann Jugendliche arbeiten dürfen. In Deutschland gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dort ist festgelegt, wie lange Jugendliche arbeiten dürfen, wie viele Pausen sie machen müssen und welche Arbeiten ganz verboten sind. Dort steht, dass man 14 Jahre alt sein muss, um arbeiten zu dürfen. Das ist aber eine Ausnahme: Man darf dann nur ganz wenige Arbeiten erledigen, zum Beispiel darf man Zeitungen austragen. Im Gesetz ist ansonsten geregelt, dass man erst ab 15 Jahren eine Ausbildung anfangen oder eine Arbeit neben der Schule beginnen darf. Das Lernen für die Schule darf darunter aber nicht leiden! Nach viereinhalb Stunden müssen Jugendliche auf jeden Fall eine Pause einlegen, die mindestens 30 Minuten dauern muss. Gefährliche Arbeiten oder Arbeiten in der Nacht sind nicht erlaubt. Auch für die Arbeit von Erwachsenen gibt es besondere Regelungen. Diese sind aber nicht so streng wie die Regelungen für Kinder und Jugendliche.

Für Kinder und Jugendliche nicht verboten sind Arbeiten im Haushalt. Zum Beispiel darf man den Eltern ab und zu beim Abspülen helfen, den Teppich staubsaugen, Blumen gießen oder kurz auf kleinere Geschwister aufpassen. Schulkinder arbeiten in der Schule auch, aber das ist eine andere Arbeit, denn sie haben die Aufgabe, etwas zu lernen. Dafür bekommen sie allerdings kein Geld.

In der Physik bedeutet Arbeit wieder etwas leicht anderes: Man steckt Energie in einen Gegenstand hinein. Ein Kran hebt zum Beispiel eine Ladung Backsteine. Hoch oben haben die Backsteine mehr Energie als auf dem Boden. Das merkt man erst, wenn sie herunterfallen. Auch eine Lokomotive leistet Arbeit, wenn sie einen Eisenbahnzug beschleunigt. Ein schneller Zug hat mehr Energie als wenn er steht. Auch das merkt man am besten bei einem Unfall.




Zu „Arbeit“ findet ihr einen besonders einfachen Artikel auf MiniKlexikon.de und mehr Inhalte in der Kindersuchmaschine „Frag Finn“.

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