Enteignung

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
In der Mitte des Bildes sieht man ein kleines, altes Haus. Es stand in Zürich in der Schweiz. Es sollte Platz für eine neue Straße machen. Weil es der Besitzer nicht verkaufen wollte, hat es der Staat enteignet. Dann wurde das Haus abgerissen.

Enteignung bedeutet, dass der Staat jemandem etwas wegnimmt. Das ist meist ein Haus oder ein Grundstück, ein Stück Land. Der Eigentümer muss sein Grundstück verkaufen, obwohl er das nicht will.

In einer Demokratie darf der Staat nur enteignen, wenn er wichtige Gründe hat. Die Regierung des Staates will zum Beispiel eine neue Straße oder eine Eisenbahnlinie anlegen. Dazu kauft sie alle Grundstücke auf, die sie dazu braucht. Manchmal aber will ein Eigentümer sein Gründstück überhaupt nicht verkaufen.

Dann darf die Regierung ihn womöglich enteignen. Ob das in Ordnung ist, entscheidet ein Gericht. Die Regierung muss begründen können, dass die Enteignung notwendig war: Viele Leute brauchen die neue Straße oder Eisenbahn. Das Wohl dieser vielen Leute ist dann wichtiger, als dass der Eigentümer sein Grundstück behält.

Zu einer Enteignung gehört allerdings eine Entschädigung: Die Regierung muss dem Eigentümer Geld für das Grundstück bezahlen. Das darf nicht zu wenig sein. Manchmal muss der Staat auch helfen, einen guten Ersatz zu finden. Allerdings finden Eigentümer meistens, dass sie viel zu wenig für ihr Grundstück bekommen. Das ist oft der Grund dafür, dass sie es nicht verkaufen wollen.




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