Kinderreisepass

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Version vom 13. Juli 2015, 20:16 Uhr von Michael Schulte (Diskussion | Beiträge) (Kategorien nach dem Verschieben zu den Klexikon-Artikeln)
So sieht ein deutscher Kinderpass aus.

Der Kinderreisepass ist ein Dokument wie der Reisepass für Größere. Er wird benutzt, wenn man eine Reise in ein anderes Land macht. Wenn man an die Grenze zu einem anderen Land kommt, muss man manchmal den Kinderreisepass vorzeigen.

Für den Pass muss ein Bild gemacht werden. Man darf aber nicht irgendein Foto auf den Pass kleben. Dafür gibt es bestimmte Regeln. Auf dem Foto darf nur der Kopf zu sehen sein. Für das Foto muss man gerade in die Kamera gucken und darf nicht lachen. Außerdem muss man alleine auf dem Foto zu sehen sein. Andere Personen oder Spielzeuge dürfen nicht mit auf das Bild. Wenn man den Pass vorzeigen muss, wird mit dem Bild und dem Namen überprüft, ob einem der Pass auch wirklich gehört. Neben dem Namen stehen auch der Geburtstag, der Geburtsort und der Wohnort auf dem Kinderreisepass.

Der deutsche Kinderreisepass ist bis zu sechs Jahre gültig, dann muss er verlängert werden. Wenn Kinder 12 Jahre alt sind, wird er ungültig. Sie benötigen dann je nach Reiseziel einen normalen Personalausweis oder einen Reisepass. Früher wurden Kinder in den Pass ihrer Eltern eingetragen. Außerdem gab es bis 2006 auch einen Kinderausweis für alle Kinder unter 16 Jahren. Der Kinderreisepass sieht in Österreich anders aus und ist nicht so lange gültig wie der deutsche: bei ganz kleinen Kindern erst nur zwei Jahre, danach immer fünf Jahre.

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