Bundeskanzler

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 24. November 2014, 19:55 Uhr von Walter Böhme (Diskussion | Beiträge) (neu)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Bundeskanzler ist in Deutschland und Österreich der Titel des Regierungschefs der Bundesregierung. In anderen Bedeutungen wird das Wort selten gebraucht. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik Regierung. Er wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten (ohne vorherige Aussprache) gewählt und kann vor Ablauf der Legislaturperiode des Bundestages nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden. Die gegenwärtige Bundeskanzlerin ist Angela Merkel.

Der Bundeskanzler ist der politisch mächtigste deutsche Amtsträger, steht offiziell unter dem Bundespräsidenten und dem Bundestagspräsidenten nur an dritthöchster Stelle.

Der Bundeskanzler von Österreich hat eine ähnliche Stellung wie der deutsche, doch wird er nicht vom Parlament (dem österreichischen Nationalrat) gewählt sondern durch den Bundespräsidenten ernannt. Freilich berücksichtigt der dabei die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat.

Der Bundeskanzler der Schweiz ist kein Regierungsmitglied, sondern unterstützt mit der Bundeskanzlei die Regierung.

Von 1867 bis 1871 nahm Otto von Bismarck das Amt des Bundeskanzlers des Norddeutschen Bundes wahr, das dem Reichskanzler im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 entsprach.