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Scheidung

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 8. März 2017, 22:57 Uhr von Michael Schulte (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Familie“ durch „Familie“)
Eine Zeichnung von vor über 200 Jahren: Kaiser Napoleon Bonaparte hat gerade seiner Frau Josephine gesagt, dass er die Scheidung will. Josephine soll dadurch ohnmächtig geworden sein.

Eine Scheidung bedeutet, dass eine Ehe aufhört. Wenn zwei Menschen miteinander verheiratet sind, kann es sein, dass sie das nicht mehr sein wollen. Wie die Regeln für eine Ehescheidung genau aussehen, hängt vom Land ab.

Menschen lassen sich meist scheiden, wenn sie nicht mehr miteinander auskommen oder einer von beiden etwas Schlimmes gemacht hat. Wenn sie es ernst meinen, dann leben sie zunächst getrennt voneinander. Dafür müssen sie nicht unbedingt in verschiedenen Wohnungen leben, aber sie leben so, als wären sie nicht mehr miteinander verheiratet.

Wenn sie ein Jahr lang in Trennung gelebt haben, kann ihre Ehe geschieden werden. Das macht ein Gericht. Allerdings will manchmal nur einer der beiden Eheleute die Scheidung. Dann dauert die Trennungszeit drei Jahre. Es kann aber auch sein, dass die Ehe für einen von beiden besonders schlimm ist, zum Beispiel, wenn er vom anderen geschlagen wird. Dann kann ein Richter auch eher sagen: Die Ehe ist gescheitert, sie wird geschieden.

Bei der Scheidung müssen noch viele Dinge geregelt werden. Wenn die ehemaligen Partner Kinder haben, entscheidet der Richter, bei wem die Kinder bleiben. Das Geld der ehemaligen Partner wird oft aufgeteilt, und der reichere der Partner muss dem ärmeren immer noch etwas jeden Monat bezahlen, den Unterhalt. Für die ehemaligen Partner, für und Kinder, aber auch für Familie und Freunde, ist eine Scheidung etwas sehr Trauriges.

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