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Zeuge

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 3. Oktober 2018, 07:17 Uhr von Ziko van Dijk (Diskussion | Beiträge) ({{Entwurf}} nicht vergessen :-))
Datei:Alberto Asseff Juramento.jpg
Wenn ein Zeuge vor Gericht aussagt, muss er vorher auf die Bibel schwören, dass er die Wahrheit sagen wird.

Einen Zeugen nennt man kemanden, der ein bestimmtes Ereignis miterlebt hat und davon berichten kann. Von Zeugen spricht man meist, wenn es um Straftaten geht. Hat jemand die Tat nämlich gesehen, kann der Zeuge später vor Gericht gegen den Straftäter aussagen und ihn so hinter Gitter bringen.

Der Zeuge darf nicht lügen, sonst muss er selbst mit einer Strafe rechnen. Manche Zeugen einer Straftat leben häufig gefährlich. Um einen Zeugen vor der Rache des Verurteilten oder seiner Helfer zu schützen gibt es den sogenannten Zeugenschutz, dabei wird der Zeuge von der Polizei rund um die Uhr bewacht oder erhält einen neuen Namen und Pass, wodurch er weniger gut aufgespürt werden kann.

Es gibt jedoch auch Zeitzeugen. Das sind Menschen, die ein bestimmtes Ereignis in der Geschichte miterlebt haben. Das ist zum Beispiel ein Opa, der seinen Enkelkindern von seinen Erlebnissen im Zweiten Weltkrieg erzählt.

Zeugen brauchte es ebenfalls bei verschiedenen Zeremonien wie zum Beispiel einer Hochzeit. Hier muss im Zeitpunkt des Ja-Wortes ein Trauzeuge anwesend sein, der die Eheschließung allenfalls bestätigen kann. Meist nimmt man dafür einen guten Freund oder einen Verwandten. Aber auch beim Abschluss eines Vertrages braucht es Zeugen, damit der Vertrag gültig ist.


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