2024 wird gefeiert: 10 Jahre Klexikon und 5 Jahre MiniKlexikon. Spenden helfen uns sehr!

Vertrag

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Ein schriftlicher Vertrag ist nur dann gültig, wenn man ihn unterschreibt.

Ein Vertrag ist eine Abmachung, eine Absprache zwischen Menschen. Auch Staaten, Firmen, Vereine und andere Organisationen können Verträge schließen. Manchmal meint man mit dem Vertrag die Absprache an sich, manchmal denkt man an das Blatt Papier, auf dem die Absprache steht.

In einem Vertrag verspricht jemand, etwas zu tun. Wenn man ein Haus verkaufen will, macht man mit dem Käufer einen Vertrag. Im Vertrag steht zum Beispiel: Der Käufer muss Geld bezahlen, der Verkäufer gibt ihm dafür die Schlüssel für das Haus. Der Käufer und der Verkäufer sind Vertragspartner. Sie unterschreiben den Vertrag.

An einen Vertrag muss man sich halten. Sonst kann man vom Staat bestraft werden. Allerdings können die Vertragspartner zusammen entscheiden, dass sie den Vertrag auflösen. Dann müssen sie sich nicht mehr daran halten.

Manchmal ist ein Vertrag ungültig, dann muss man sich nicht mehr an ihn halten. Ob das so ist, entscheidet letztlich ein Gericht. Der Vertrag kann ungültig sein, weil ein Vertragspartner gelogen hat: Vielleicht gehörte dem Verkäufer das Haus gar nicht.