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Verschleierung im Islam: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. August 2019, 21:36 Uhr

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Diese Musliminnen tragen einen Schleier, der nur das Haar verdeckt. Man nennt ihn „Hidschab“.

Die Verschleierung im Islam ist eine Vorschrift für Frauen. Dabei ist aber nicht klar, was mit Schleier oder Verschleierung genau gemeint ist. Im Koran gibt es zwar Anweisungen, wie sich Frauen bekleiden sollen. Dabei ist aber nirgends erwähnt, ob die Frauen das Haar oder das Gesicht verdecken sollen.

Es gibt religiöse Texte außerhalb des Koran, die von den Frauen das Tragen eines Schleiers verlangen. Allgemein kann aber gesagt werden: Je strenger die Frauen selbst, ihre Familien oder der Staat den Glauben nehmen, desto eher gehört die Verschleierung dazu und desto vollständiger muss sie sein.

Es gibt verschiedene Formen der Verschleierung: Am häufigsten sieht man Schleier, die nur das Haar bedecken, den Hidschab. Der Niqab lässt nur die Augen frei. Mit der Burka können die Frauen nur durch ein Gitternetz hinausgucken. Haut darf man höchstens an den Händen und Füßen sehen. Manchen Frauen ist aber auch das verboten. Den Tschador tragen die Frauen im Iran oft zum Gebet über ganz gewöhnliche Kleider. Er lässt das Gesicht frei wie der Hidschab.

Wo und wie gelten diese Regeln?

In der Familie müssen sich die Frauen nicht verschleiern. Auch nicht, wenn sie nur unter Frauen sind, zum Beispiel in einem Frauenbad. Für Mädchen gibt es ebenfalls keine Pflicht zur Verschleierung. Erst in der Pubertät, wenn ein Mädchen zur Frau wird, gelten diese Regeln.

Manche Mädchen bekommen wegen der Verschleierung Schwierigkeiten im Turnunterricht. Meistens geht es aber mit einem Trainingsanzug oder mit einer Leggins und einem T-Shirt mit langen Ärmeln. Zum Schwimmen gibt es besondere Badeanzüge, eine Mischung aus Burka und Bikini. Man nennt sie deshalb „Burkini“.

Viele Menschen bei uns oder in ähnlichen Ländern mögen es nicht, wenn Frauen sich verschleiern. In Ländern wie Frankreich und in Teilen anderer Länder gibt es deshalb das Verbot, sein Gesicht zu verhüllen. Solche Verbote heißen „Verhüllungsverbot“ oder „Vermummungsverbot“, weil sie beispielsweise auch für Hooligans gelten. Viele Menschen nennen sie aber trotzdem einfach „Burkaverbot“.



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