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Verfassung

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 23. April 2017, 07:48 Uhr von Rupert Thurner (Diskussion | Beiträge) (es gibt nicht nur verfassung von staaten)
An einem Bundestags-Gebäude in Berlin sind die ersten Sätze aus dem Grundgesetz auf hohen Glaswänden zu lesen.

Eine Verfassung ist ein besonderes Gesetz. Es wird in den meisten Fällen durch die Bevölkerung abgestimmt. In der so einer Verfassung steht, wie das zusammenleben funktionieren soll. Sie beschreibt, welche Organe es gibt und was sie tun sollen und dürfen, vor allem die Regierung und das Parlament. Außerdem bestimmen viele Verfassungen, welche Rechte die zugehörigen Menschen haben. Die bekanntesten Verfassungen sind diejenigen von Staaten, es gibt sie jedoch auf unterschiedlichen Ebenen. Für österreichsiche Bundesländer, schweizer Kantone, usw.

Verfassungen stammen aus der Zeit um das Jahr 1800. Sie sollten dafür sorgen, dass der König in seinem Staat nicht mehr so viel Macht alleine hatte. Bis die Staaten in Europa aber Demokratien waren, wo das Volk das Sagen hat, hat es noch lange gedauert. Oftmals hat eine neue Verfassung in einem Staat mehr Rechte für die Menschen gebracht.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland von 1949 heißt Grundgesetz. In Österreich gibt es mehrere Gesetze, die zusammen die Verfassung sind. Das wichtigste ist das Bundesverfassungsgesetz. Die Schweiz hat ihre Bundesverfassung schon seit 1848: Damals ist dank der Bundesverfassung aus den Teilen der Schweiz ein Staat geworden. Da diese Verfassung sehr leicht geändert werden kann, wird der Text kompliziert und ab un zu neu vereinfacht geschrieben. 1999 passierte das zum letzten mal, und dort stehen auch die Aufgaben warum es so eine Verfassung braucht:

  1. Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
  2. Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
  3. Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.
  4. Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.


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