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Verfassung

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
An einem Bundestags-Gebäude in Berlin sind die ersten Sätze aus dem Grundgesetz auf hohen Glaswänden zu lesen.

Eine Verfassung ist ein besonderes Gesetz. In der Verfassung steht, wie der Staat funktionieren soll. Sie beschreibt, welche Organe es gibt und was sie tun sollen und dürfen, vor allem die Regierung und das Parlament. Außerdem bestimmen viele Verfassungen, welche Rechte die Staatsbürger haben, also die Menschen, die zu dem Staat gehören. Auch zum Beispiel Bundesländer können Verfassungen haben.

Viele europäische Verfassungen stammen aus der Zeit um das Jahr 1800. Sie sollten dafür sorgen, dass der König in seinem Staat nicht mehr so viel Macht alleine hatte. Bis die Staaten in Europa aber Demokratien waren, in denen das Volk das Sagen hat, dauerte es noch lange. Oftmals brachte eine neue Verfassung in einem Staat mehr Rechte für die Menschen.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland von 1949 heißt Grundgesetz. In Österreich gibt es mehrere Gesetze, die zusammen die Verfassung bilden. Das wichtigste ist das Bundesverfassungsgesetz. Die Schweiz hat ihre Verfassung schon seit 1848: Damals schlossen sich die Kantone zu einem Bundesstaat zusammen und schrieben eine Verfassung für die ganze Schweiz.

In den meisten Ländern kann die Verfassung entweder nur sehr schwierig oder teilweise auch gar nicht geändert werden. In Deutschland zum Beispiel gibt es einige Teile des Grundgesetzes, die nicht geändert werden können. Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika kann nur durch weitere Zusatzartikel verändert werden. In der Schweiz kann das Parlament jederzeit eine Änderung der Verfassung anregen. Dies kann auch ein einzelner Bürger oder eine Gruppe tun. Sie muss ihr Anliegen klar aufschreiben und dafür im Volk 100.000 Unterschriften finden. Dann kommt es zu einer Volksabstimmung. Beispiele dafür gibt es jedes Jahr mehrere.




Zu „Verfassung“ findet ihr mehr Inhalte in der Kindersuchmaschine „Frag Finn“.

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