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Kinderreisepass: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kinderausweis ist ein Dokument mit Angaben zu einer Person. Auf diesem Dokument sind der Name, der Geburtstag, der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und der Wohnort eingetragen.  
[[Datei:Mustermann Kinderpass 2013.jpg|mini|So sieht ein deutscher Kinderpass aus.]]
Der Kinderreisepass ist ein Dokument, so wie der [[Reisepass]] für Größere. Er wird benutzt, wenn man eine Reise in ein anderes [[Staat|Land]] macht. Wenn man an die [[Grenze]] zu einem anderen Land kommt, muss man manchmal den Kinderreisepass vorzeigen.  


Der Kinderausweis galt als Identifizierung, eine Art Wiedererkennung, und als Reisepass für Kinder. 2006 wurde der Kinderausweis abgelöst und durch den Kinderreisepass ersetzt.
Für den Pass muss ein Bild gemacht werden. Man darf aber nicht irgendein [[Fotografie|Foto]] auf den Pass kleben. Dafür gibt es bestimmte Regeln. Auf dem Foto darf nur der [[Kopf]] zu sehen sein. Für das Foto muss man gerade in die [[Kamera]] gucken und darf nicht lachen. Außerdem muss man alleine auf dem Foto zu sehen sein. Andere Leute dürfen nicht mit auf das Bild. Wenn man den Pass vorzeigen muss, wird mit dem Bild und dem Namen überprüft, ob einem der Pass auch wirklich gehört. Neben dem Namen stehen auch der [[Geburtstag]], der Geburtsort und der Wohnort auf dem Kinderreisepass.
Ein Pass ist ein Dokument. Er bestätigt wie der Kinderausweis Name, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangheörigkeit und Wohnort. Der Pass erlaubt, in andere Länder zu reisen.
 
Der Kinderreiseausweis wird an Kinder bis 12 Jahre ausgestellt. Er kann an jeden deutschen Staatsangehörigen ausgestellt werden. Die Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit zum deutschen Staat,
Der deutsche Kinderreisepass ist bis zu sechs [[Jahr]]e lang gültig, dann muss er verlängert werden. Wenn Kinder 12 Jahre alt sind, wird er ungültig. Sie benötigen dann je nach Reiseziel einen normalen Personalausweis oder einen Reisepass. Früher wurden Kinder in den Pass ihrer [[Eltern]] eingetragen. Außerdem gab es bis 2006 auch einen Kinderausweis für alle Kinder unter 16 Jahren. Der Kinderreisepass sieht in Österreich anders aus und ist nicht so lange gültig wie der deutsche: bei ganz kleinen Kindern erst nur zwei Jahre, danach immer fünf Jahre.
Neben Informationen über den Besitzer des Kinderreiseausweis, gibt es auf jedem  Ausweis ein Foto von dem Besitzer. Man darf aber nicht irgendein Foto auf den Ausweis kleben. Dafür gibt es bestimmte Regeln. Auf dem Foto darf nur der Kopf zu sehen sein. Für das Foto muss man gerade in Kamera gucken und darf nicht lachen. Außerdem muss man alleine auf dem Foto zu sehen sein. Andere Personen oder Spielzeuge dürfen nicht mit auf das Bild.
 
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[[Kategorie:Politik und Gesellschaft]]

Version vom 11. September 2018, 20:41 Uhr

So sieht ein deutscher Kinderpass aus.

Der Kinderreisepass ist ein Dokument, so wie der Reisepass für Größere. Er wird benutzt, wenn man eine Reise in ein anderes Land macht. Wenn man an die Grenze zu einem anderen Land kommt, muss man manchmal den Kinderreisepass vorzeigen.

Für den Pass muss ein Bild gemacht werden. Man darf aber nicht irgendein Foto auf den Pass kleben. Dafür gibt es bestimmte Regeln. Auf dem Foto darf nur der Kopf zu sehen sein. Für das Foto muss man gerade in die Kamera gucken und darf nicht lachen. Außerdem muss man alleine auf dem Foto zu sehen sein. Andere Leute dürfen nicht mit auf das Bild. Wenn man den Pass vorzeigen muss, wird mit dem Bild und dem Namen überprüft, ob einem der Pass auch wirklich gehört. Neben dem Namen stehen auch der Geburtstag, der Geburtsort und der Wohnort auf dem Kinderreisepass.

Der deutsche Kinderreisepass ist bis zu sechs Jahre lang gültig, dann muss er verlängert werden. Wenn Kinder 12 Jahre alt sind, wird er ungültig. Sie benötigen dann je nach Reiseziel einen normalen Personalausweis oder einen Reisepass. Früher wurden Kinder in den Pass ihrer Eltern eingetragen. Außerdem gab es bis 2006 auch einen Kinderausweis für alle Kinder unter 16 Jahren. Der Kinderreisepass sieht in Österreich anders aus und ist nicht so lange gültig wie der deutsche: bei ganz kleinen Kindern erst nur zwei Jahre, danach immer fünf Jahre.




Zu „Kinderreisepass“ findet ihr mehr Inhalte in der Kindersuchmaschine „Frag Finn“.

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