2024 wird gefeiert: 10 Jahre Klexikon und 5 Jahre MiniKlexikon. Spenden helfen uns sehr!

Kinderrechte

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 17. Juni 2015, 18:05 Uhr von Jan Tietje (Diskussion | Beiträge) (Verknüpfungen ergänzt, Formulierungen bearbeitet, teilweise Kürzungen; Weitere Bearbeitungen erforderlich. Wie kann z.B. das Wort "Workshop" ersetzt werden?)

Jedes Kind hat Rechte. Kinderrechte sind vor allem auch zum Schutz der Kinder. So werden die speziellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt. Und ganz wichtig sind die Rechte auf eine liebevolle, behütete, gewaltfreie Kindheit. Ganz einfach sagte ein achtjähriges Kind an einem Kinderrechtsworkshop: „Kinderrechte sind das, was Kinder brauchen, damit es ihnen gut geht!“

Die meisten Länder der Welt schützen ihre Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag durch diese Kinderrechte. Diese Rechte sind gesetzlich niedergeschrieben. 195 Länder (Stand 2015) haben sich zu diesen Rechte der Kinder verpflichtet. Diese Verfassung heisst Kinderrechtskonvention und ist seit dem 20. November 1989 aktuell.

Ein wichtiger Punkt der Kinderrechte ist, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Da spielt die Herkunft, ob Mädchen oder Junge, Alter usw. keine Rolle. Jedes Kind ist genauso einzigartig und wertvoll, wie deren Freude, Freundinnen, Nachbarskinder usw. Jedes Kind hat auch das Recht, Hilfe zu holen. Dem sagt man: das Recht auf Schutz und Fürsorge. Jedes Kind soll sich selbst auch Gedanken machen, wo es Hilfe holen kann, wer seine Vertrauenspersonen sind. Schutz bedeutet auch, dass niemand über den Körper eines andern Menschen bestimmen kann. So darf auch niemand ein Kind liebkosen, anfassen, schmusen, streicheln, umarmen, küssen, wenn es das Kind nicht möchte.

So gibt es auch die Demokratie. Demokratie heisst, dass alle Menschen über etwas mitreden dürfen. Und da haben alle Kinder auch das Recht mitzureden, wenn es um eine Entscheidung geht, die sie betreffen. Jedes Kind hat das Recht, angehört zu werden und seine Meinung zu vertreten. Klar, wenn 10 Kinder beisammen sind, kann es sein, dass bei einer Entscheidung 6 gegen 4 steht. Und da gilt dann das Mehrheitsrecht. Es gibt zum Beispiel Kinderkrippen, wo die Kinder mitentscheiden können, ob eine neue Betreuungsperson eingestellt wird oder nicht - denn da sind die Kinder direkt beteiligt.

Der 20. November ist weltweit der Tag der Kinderrechte bzw. der Weltkindertag. In Deutschland gibt es auch den 1. Juni als Tag des Kindes und den 20. September als Kindertag.

Alle 54 Artikel zu den Kinderrechten finden sich in der „UN-Konvention für Kinderrechte“.