2024 wird gefeiert: 10 Jahre Klexikon und 5 Jahre MiniKlexikon. Spenden helfen uns sehr!

Kinderrechte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 33: Zeile 33:


Internationaler Tag der Kinderrechte/Weltkindertag:
Internationaler Tag der Kinderrechte/Weltkindertag:
Am 20. September ist Weltkindertag - jedoch:
Am 20. November ist Weltkindertag - jedoch:
In Deutschland gilt der 1. Juni als Tag des Kindes sowie der 20. September als Kindertag.  
In Deutschland gilt der 1. Juni als Tag des Kindes sowie der 20. September als Kindertag.  



Version vom 3. Juni 2015, 00:07 Uhr

Jedes Kind hat Rechte. Die meisten Länder der Welt schützen ihre Kinder und Jugendlich bis zum 18. Geburtstag durch besondere Rechte. Diese Rechte sind gesetzlich niedergeschrieben. 195 Länder (Stand 2015) haben sich mit einem Vertrag zu diesen Rechte der Kinder verpflichtet. Diese Verfassung heisst Kinderrechtskonvention und ist seit dem 20. November 1989 aktuell. Der 20. November ist übrigens auch der internationale Tag der Kinderrechte oder Weltkindertag.

Ein wichtiger Punkt der Kinderrechte ist, dass Du die gleichen Rechte hast, wie jedes andere Kind. Da spielt die Herkunft, ob Mädchen oder Knabe, alter usw. keine Rolle. Du bist genauso einzigartig und wertvoll, wie Deine Freude, Freundinnen, Nachbarskinder usw. Jedes Kind hat auch das Recht, Hilfe zu holen. Das ist das Recht auf Schutz und Fürsorge. Wo kannst Du Hilfe holen? Hast Du eine Vertrauensperson? Schutz bedeutet auch, dass Dein Körper Dir alleine gehört! Niemand darf Dir weh tun oder Dich berühren, wenn Du das nicht möchtest.

Kennst Du das Wort Demokratie? Das heisst, dass alle Menschen über etwas mitreden dürfen. Und da haben alle Kinder auch das Recht mitzureden, wenn es um eine Entscheidung geht, die sie betreffen. Du hast das Recht, angehört zu werden und Deine Meinung zu vertreten. Klar, wenn 10 Kinder beisammen sind, kann es sein, dass bei einer Entscheidung 6 gegen 4 steht. Und da gilt dann die Mehrheit. Und hast Du gewusst: Es gibt schon viele Kinderkrippen, wo die Kinder mitentscheiden können, ob eine neue Betreuungsperson eingestellt wird oder nicht :-)


Falls Du noch etwas tiefer in die Rechte schauen möchtest, sind unten noch einzelne wichtige Punkte der sogenannten Konvention der Kinderrechte:

In dieser Verfassung gibt es 54 Artikel über die Kinderrechte. Die sind in 3 Teilen unterteilt:

Teil 1: Recht auf Schutz

Teil 2: Recht auf Förderung

Teil 3: Recht auf Mitwirkung

Im ersten Artikel wird erklärt, bis wann ein Mensch als Kind gilt: "Jeder Mensch ist bis zum 18. Lebensjahr ein Kind." Dies gilt vorallem für die rechtliche, gesetzliche Bestimmung. Klar, dass ein junger Mensch mit 16 schon jugendlich ist. Doch gelten die Schutzregeln bis zum 18. Lebensjahr.

Ganz wichtig sind folgende vier Rechte der Kinder (UN-Kinderrechtskonvention genannt):

Das Diskriminierungsverbot (Artikel 2) Jedes Kind hat die gleichen Rechte. Egal woher es kommt, egal ob Mädchen oder Knabe. Der Staat verpflichtet sich, jedes Kind zu schützen.

Das Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3) Bei jeder Entscheidung, welche das Kind betrifft, muss voll und ganz auf das Interesse und Wohlergehen des Kindes geachtet werden.

Das Recht auf Leben, Überleben und persönliche Entwicklung (Artikel 6) Das Kind hat das Recht auf Leben! Der Staat verpflichtet sich, das Überleben und die Entwicklung des Kindes sicherzustellen.

Das Recht auf Mitwirkng (Artikel 12) Jedes Kind hat das Recht, über alles, was seine Person betrifft, mitzureden und auch mitzuentscheiden. Das nennt man dann auch Demokratie.

Internationaler Tag der Kinderrechte/Weltkindertag: Am 20. November ist Weltkindertag - jedoch: In Deutschland gilt der 1. Juni als Tag des Kindes sowie der 20. September als Kindertag.

Alle 54 Artikel findest Du unter "UN Konvention für Kinderrechte" sowie weitere nützliche Informationen unter "unicef", dem Kinderhilfswerk der vereinten Nationen.