2024 wird gefeiert: 10 Jahre Klexikon und 5 Jahre MiniKlexikon. Spenden helfen uns sehr!

Kinderrechte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 29: Zeile 29:
In Deutschland gilt der 1. Juni als Tag des Kindes sowie der 20. September als Kindertag.  
In Deutschland gilt der 1. Juni als Tag des Kindes sowie der 20. September als Kindertag.  


Viele weitere nützliche Informationen findest Du unter "unicef", dem Kinderhilfswerk der vereinten Nationen.
Alle 54 Artikel und weitere nützliche Informationen findest Du unter "unicef", dem Kinderhilfswerk der vereinten Nationen.

Version vom 1. Juni 2015, 11:44 Uhr

Kinderrechte

Jedes Kind hat Rechte. Diese Rechte sind gesetzlich niedergeschrieben. Es sind 195 Länder (Stand 2015), welche gemeinsam eine Verfassung unterzeichnet haben, wo sie sich verpflichten, die Rechte der Kinder durchzuführen. Diese Verfassung heisst Kinderrechtskonvention und ist von der Gemeinschaft UN 1959 ins Leben gerufen worden. Im Jahr 1979, dem Jahr des Kindes, wurde dieses Schriftstück neu überarbeitet. Diese Verfassung wurde dann am 20. November 1989 definitiv übernommen. Seit dem Datum ist der 20. November (jährlich wiederkehrend) der internationale Tag der Kinderrechte oder Weltkindertag* (siehe auch ganz unten). In dieser Verfassung gibt es 54 Artikel über die Kinderrechte. Die sind in 3 Teilen unterteilt:

Teil 1: Recht auf Schutz

Teil 2: Recht auf Förderung

Teil 3: Recht auf Mitwirkung

Im ersten Artikel wird erklärt, bis wann ein Mensch als Kind gilt: "Jeder Mensch ist bis zum 18. Lebensjahr ein Kind." Dies gilt vorallem für die rechtliche, gesetzliche Bestimmung. Klar, dass ein junger Mensch mit 16 schon jugendlich ist. Doch gelten die Schutzregeln bis zum 18. Lebensjahr.

Ganz wichtig sind folgende vier Rechte der Kinder (UN-Kinderrechtskonvention genannt):

Das Diskriminierungsverbot (Artikel 2) Jedes Kind hat die gleichen Rechte. Egal woher es kommt, egal ob Mädchen oder Knabe. Der Staat verpflichtet sich, jedes Kind zu schützen.

Das Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3) Bei jeder Entscheidung, welche das Kind betrifft, muss voll und ganz auf das Interesse und Wohlergehen des Kindes geachtet werden.

Das Recht auf Leben, Überleben und persönliche Entwicklung (Artikel 6) Das Kind hat das Recht auf Leben! Der Staat verpflichtet sich, das Überleben und die Entwicklung des Kindes sicherzustellen.

Das Recht auf Mitwirkng (Artikel 12) Jedes Kind hat das Recht, über alles, was seine Person betrifft, mitzureden und auch mitzuentscheiden. Das nennt man dann auch Demokratie.

Internationaler Tag der Kinderrechte/Weltkindertag: Am 20.11. ist Weltkindertag - jedoch: In Deutschland gilt der 1. Juni als Tag des Kindes sowie der 20. September als Kindertag.

Alle 54 Artikel und weitere nützliche Informationen findest Du unter "unicef", dem Kinderhilfswerk der vereinten Nationen.