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Kinderarbeit

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
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Vor gut 100 Jahren: Ein Mädchen arbeitet in einer Fabrik in den USA. Das Foto stammt aus dem Jahr 1908.

Kinderarbeit bedeutet, dass Kinder Arbeit verrichten müssen, die ihnen schadet und dass sie wegen dieser Arbeit nicht zur Schule gehen können. So haben es die Staaten der Vereinten Nationen festgelegt.

Die UNICEF ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. Es setzt die Grenze bei 18 Jahren fest und ergänzt: Es geht vor allem um Arbeiten, die zu gefährlich sind oder die Kinder seelisch oder körperlich überfordern. Kinderarbeit ließe sich nicht mit den Kinderrechten vereinbaren.

Die meisten Staaten haben Gesetze erlassen, die die Kinderarbeit verbieten. Sie regeln auch genauer, was man darunter verstehen soll und welche Strafen es für Übertretungen geben kann. In der Europäischen Union und der Schweiz ist es verboten, dass Kinder unter 15 Jahren arbeiten. Man muss sich aber genau ansehen, was alles zu Arbeit im Sinne von Kinderarbeit zählt.

Wie war es früher in Europa?

Vor ein paar Jahrhunderten war Kinderarbeit auch in Europa üblich. Im Mittelalter mussten Kinder, genauso wie ihre Eltern, auf den Feldern arbeiten. Auch später, im 19. Jahrhundert, arbeiteten Kinder in den Fabriken, die damals gegründet wurden. Kindern musste man weniger bezahlen als Erwachsenen. Schule für alle gab es auch noch nicht.

Bis zu 16 Stunden am Tag mussten sie arbeiten. Zum Vergleich: Heute arbeiten viele Erwachsene nur acht Stunden am Tag. Das ist nur die Hälfte. Außerdem war auch die Arbeit für Kinder oft zu anstrengend oder gar gefährlich.

Wie ist es heute in Südamerika, Afrika und Asien?

Dieses Mädchen in Indien muss Gurken verkaufen.

Die Sache mit der Kinderarbeit ist dort nicht überall gleich. Es kann schon von einem Dorf zum anderen anders sein. Aber allgemein gilt: Auch heute ist Kinderarbeit noch ein großes Problem in der Welt. Die UNICEF vermutet, dass fast 200 Millionen Kinder in armen Ländern in Asien, Südamerika und in Afrika arbeiten, anstatt zur Schule zu gehen. Dies trifft zum Teil auch auf den Osten Europas zu.

Die Kinder arbeiten nicht freiwillig. Meistens sind ihre Familien so arm, dass sie ohne die Kinderarbeit zu wenig zu essen haben. Oder zumindest können sie sich das Schulgeld nicht leisten. Viele Kinder müssen auch arbeiten, weil sie Waisen sind, also keine Eltern mehr haben oder weil sich sonst niemand um sie kümmert.

Viele Kinder arbeiten zusammen mit ihren Eltern, oft aber auch allein. Sie ernten Kaffee oder Kakao in Plantagen oder arbeiten sonst wie in der Landwirtschaft. Andere schuften unter der Erde in Bergwerken oder sind in Kleider-Fabriken beschäftigt. Viele werden wie Sklaven behandelt und bekommen kaum Geld für ihre Arbeit.

Was gilt bei uns nicht als Kinderarbeit?

Schularbeit ist keine Kinderarbeit, weil sie dem Lernen dient.

Nicht jede Arbeit ist Kinderarbeit im wörtlichen Sinn. Arbeiten in der Schule wie das Lösen von Mathe-Aufgaben oder das Lesen eines schwierigen Textes sind keine Kinderarbeit, auch wenn die Arbeit anstrengend ist. Das Kind erledigt die Arbeit nicht für andere, sondern für sich selbst, damit es dabei etwas lernt. Und eben: Es ist ja in der Schule.

Auch zu Hause ist nicht jede Arbeit Kinderarbeit. Wenn ein Kind den Tisch decken oder nach dem Essen den Geschirrspüler einräumen muss, dann soll es damit vermutlich nicht nur den Eltern helfen. Es soll auch lernen, dass man im Alltag anpacken muss, um überhaupt leben zu können und um etwas zu erreichen. Wenn ein Kind aber den halben Haushalt selbst schmeißen muss und damit überfordert ist, wird es gefährlich. Auch seine Leistungen in der Schule dürfen nicht unter den Arbeiten im Haushalt leiden. Ein solches Kind sollte sich an eine Person wenden, der es vertrauen kann.

Manche Kinder oder Jugendliche arbeiten gerne im Betrieb der Eltern mit. So geht es vielen Kindern auf dem Bauernhof. Sie sind gerne in der Natur oder mit den Haustieren zusammen. Sie sind stolz auf ihre Arbeit, wenn einer zum Beispiel selbst mit dem Traktor fahren darf. Vielleicht kann das Kind ja sogar einmal den Betrieb von den Eltern übernehmen. So lange das Kind dies wirklich will und die Schule nicht darunter leidet, ist auch das in Ordnung.

Auch in der Lehre erledigen die Jugendlichen Arbeiten. Auch hier gilt: Die Arbeiten dürfen körperlich nicht zu streng sein und den Jugendlichen auch seelisch nicht überfordern. Er soll zum Beispiel nicht mit dem Rettungswagen fahren und sich dort um frisch verletzte Menschen kümmern müssen. Auch sollen die Arbeiten der Ausbildung dienen und mithelfen, dass der Jugendliche eine gewisse Routine gewinnt. Nur als billige Arbeitskraft darf ein Jugendlicher nicht eingesetzt werden.

Auch wenn ein Kind für eine Nachbarin eine Besorgung erledigt und dafür ein Taschengeld erhält, gilt dies nicht als Kinderarbeit. Das Kind kann sich so eine gewisse Selbständigkeit erarbeiten. Auch dies ist eine Frage der Menge und der Absicht, die dahintersteckt.




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