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Gleichberechtigung

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 28. April 2015, 16:59 Uhr von Paul Rohwedder (Diskussion | Beiträge) (noch etwas vereinfacht und "anprangerung" etwas verallgemeinert - besser so?)

Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das heißt, dass es egal ist, was für ein Geschlecht, Aussehen oder Herkunftsland man hat, sondern alle die gleichen Rechte haben.

Eingriffe in die Gleichberechtigung werden als Diskriminierung oder Privilegierung bezeichnet. Das Wort Diskriminierung steht für die Benachteiligung einer Person, zum Beispiel aufgrund seiner Rasse oder seines Geschlechts. Privilegierung heißt es, wenn eine Person aus den gleichen Gründen rechtlich bevorzugt wird. Beides verstößt gegen die Menschenrechte.

Viele Länder auf der Welt haben noch keine Gleichberechtigung. Besonders in islamischen Ländern werden Frauen stark benachteiligt, sie dürfen zum Beispiel nicht wählen und nicht protestieren, wenn sie einer Straftat zum Opfer gefallen sind. Außerdem kommen viele Männer, die Frauen umgebracht haben, in diesen Ländern straffrei davon.

Wie ist es in Deutschland mit der Gleichberechtigung?

In Deutschland sind Männer und Frauen gesetzlich vollkommen gleichberechtigt. Sie haben die gleichen Gesetze und die gleichen Pflichten, wie beispielsweise das Zahlen von Steuern. Allerdings bekommen Frauen für einen Job meist weniger Geld als Männer, die den gleichen Beruf ausüben. Das liegt einerseits an Vorurteilen, andererseits daran, dass Frauen, wenn sie Kinder bekommen, in diesem Fall länger ausfallen. Trotzdem ist das ungerecht, denn Frauen haben die gleiche Ausbildung hinter sich wie Männer und können genauso gut arbeiten. Oft werden junge Frauen auch gar nicht erst eingestellt oder müssen sich mit niedrigen Löhnen zufriedengeben, unabhängig davon, ob sie Kinder bekommen möchten, oder nicht.

Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland eine so genannte Frauenquote. Das bedeutet, dass in bestimmten Bereichen Frauen bevorzugt eingestellt werden sollen, damit der Anteil von Frauen und Männern angeglichen wird. Das gilt allerdings nur für Berufe im öffentlichen Dienst, wenn man also beim Staat Deutschland angestellt ist. Dazu zählt zum Beispiel die Polizei. Private Unternehmen können nach wie vor selbst darüber entscheiden, ob sie die Gleichstellung von Männern und Frauen im Berufsleben berücksichtigen und fördern, oder nicht.