2024 wird gefeiert: 10 Jahre Klexikon und 5 Jahre MiniKlexikon. Spenden helfen uns sehr!

Gleichberechtigung

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 17. Oktober 2019, 10:00 Uhr von Beat Rüst (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Steuer“ durch „Steuer“)
Ein Wahlplakat aus dem Jahr 1919, als die Frauen in Deutschland zum ersten Mal das Recht erhielten, an einer Wahl teilzunehmen.

Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Egal ob man ein Mann oder eine Frau ist, jung oder alt, und auch, welche Hautfarbe, Herkunft oder Religion man hat. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in den Menschenrechten ist dies festgelegt.

Verstöße gegen die Gleichberechtigung werden als Diskriminierung oder Privilegierung bezeichnet. Diskriminierung sagt man, wenn jemand zum Beispiel aufgrund seiner Herkunft oder Religion schlechter behandelt wird als andere. Wenn jemand aus den gleichen Gründen rechtlich bevorzugt wird, nennt man das Privilegierung.

Viele Länder auf der Welt haben noch keine Gleichberechtigung. Besonders in islamischen Ländern werden Frauen stark benachteiligt, sie dürfen zum Beispiel nicht wählen und nicht protestieren, wenn sie einer Straftat zum Opfer gefallen sind. Außerdem kommen viele Männer, die Frauen umgebracht haben, in diesen Ländern straffrei davon.

Sind in Deutschland alle gleichberechtigt?

In Deutschland sind Männer und Frauen nach dem Gesetz gleichberechtigt. Sie haben die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten, wie beispielsweise das Zahlen von Steuern. Allerdings bekommen Frauen für einen Job meist weniger Geld als Männer, die den gleichen Beruf ausüben. Das liegt einerseits an Vorurteilen, andererseits daran, dass Frauen weniger lange arbeiten, wenn sie Kinder bekommen. Trotzdem ist das ungerecht, denn Frauen haben die gleiche Ausbildung wie Männer und können genauso gut arbeiten. Oft werden junge Frauen auch gar nicht erst eingestellt oder müssen sich mit niedrigen Löhnen zufriedengeben, unabhängig davon, ob sie Kinder bekommen möchten oder nicht.

Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland eine „Frauenquote“. Das bedeutet, dass in bestimmten Bereichen Frauen bevorzugt eingestellt werden sollen, damit der Anteil von Frauen und Männern angeglichen wird. Das gilt allerdings nur im öffentlichen Dienst, also wenn man beim Staat oder bei der Gemeinde angestellt ist. Dazu zählt zum Beispiel die Polizei. Unternehmen müssen sich nicht daran halten. Sie entscheiden selbst, ob sie bei sich die Gleichstellung fördern oder nicht.




Zu „Gleichberechtigung“ findet ihr mehr Inhalte in der Kindersuchmaschine „Frag Finn“.

Das Klexikon ist die Wikipedia für Kinder und Schüler. Das Wichtigste einfach erklärt, mit Definition und Bildern in über 3000 Artikeln. Grundwissen kindgerecht und leicht verständlich. Alles, was man für den Unterricht in Schulen, Hausaufgaben und Referate wissen muss.