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Gesetz

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 4. März 2015, 17:02 Uhr von Ziko van Dijk (Diskussion | Beiträge) (überarbeitung, neuer anfang, abschnittstitel)

Ein Gesetz ist allgemeine Aussage darüber, wie etwas ist oder etwas sein soll. Meistens meint man damit eine Vorschrift, die von Menschen aufgestellt wurde. Gesetze sorgen dafür, dass die Menschen in Frieden miteinander leben kann. Dazu gehört zum Beispiel, dass man seine Meinung frei sagen darf. Die Gesetze macht das Parlament. Wenn man ein Gesetz nicht einhält, wird man bestraft. Wie man bestraft wird, steht ebenfalls in den Gesetzen.

Jedes Land hat eigene Gesetze, darum kann zum Beispiel in Russland etwas verboten sein, dass in Frankreich erlaubt ist. Manche Gesetze gelten nur in bestimmten Teilen eines Landes. In Deutschland und Österreich gibt es Bundesländer mit eigenen Parlamenten und Gesetzen. So können die Feiertage unterschiedlich sein oder die Ladenöffnungszeiten.

Ein besonderes Gesetz ist eine Verfassung. Darin steht, wie der Staat funktioniert und wie Gesetze überhaupt gemacht werden. Einige Länder haben keine Verfassung, zumindest nicht als ein langes Gesetz. Trotzdem gibt es dort bestimmte wichtige Gesetze, die eine ähnliche Bedeutung haben.

Was sind Naturgesetze?

Wissenschaftler beobachten die Natur und suchen nach Erklärungen. Wenn sie sehen, dass etwas immer wieder passiert, stellen sie ein Gesetz auf. Darin beschreiben sie den Zusammenhang, den sie erkannt haben. Ein solches Naturgesetz ist zum Beispiel das zur Lichtgeschwindigkeit. Es besagt, dass das Licht immer die gleiche Geschwindigkeit hat, zumindest im luftleeren Raum. Etwas schnelleres als das Licht kann es nicht geben.

Ein Naturgesetz fasst nur zusammen, was Menschen beobachtet haben. Dabei können sie sich geirrt haben. Wenn man etwas beobachten würde, das noch schneller ist als Licht, dann müsste man das Gesetz zur Lichtgeschwindigkeit ändern.