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Europarat

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 21. Januar 2021, 23:44 Uhr von Admin2 (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Völkern“ durch „Völkern“)
Im „Palast von Europa“ in Straßburg. Hier treffen sich die Vertreter derjenigen Staaten, die Mitglied im Europarat sind. So einen großen Saal nennt man das Plenum.

Der Europarat ist ein Verein von Staaten in Europa. Er wurde im Jahr 1949 gegründet. Dieser Verein setzt sich für Demokratie und die Menschenrechte ein. Wenn ein Mitgliedsstaat gegen diese Rechte verstößt, dann beschwert sich der Europarat darüber.

In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wollten einige Staaten dafür sorgen, dass sie mehr gemeinsam machen. Der Europarat war ein erster Schritt. Er hat eine Art Parlament, dort sitzen einige Leute, die schon in ihrem eigenen Staat Parlamentsmitglied sind. Daneben gibt es einen Rat von Ministern. Das sind die Außenminister der Mitgliedsstaaten.

Als der Europarat gegründet wurde, wurden diejenigen Staaten in Europa Mitglied, die demokratisch waren. Die Politiker dieser Staaten wurden frei von ihren Völkern gewählt. Nach und nach wurden immer mehr Staaten demokratisch, und sie konnten sich dem Europarat anschließen.

Einige Staaten wollten aber noch enger zusammenarbeiten, vor allem, wenn es um die Wirtschaft geht. Andere Staaten waren dagegen. Darum wurden andere Staatenvereine gegründet. Daraus entwickelte sich schließlich die Europäische Union. Europarat und Europäische Union sind also verschiedene Vereine.

Was tut der Europarat für die Menschenrechte?

In diesem Raum treffen sich die Richter des Gerichtshofs. Dort verkünden sie, was ihr Urteil ist.

Im Jahr 1950, hat sich der Europarat eine Liste ausgedacht: Auf der Liste steht, worauf Menschen ein Recht haben. Die Liste heißt „Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“. „Konvention“ ist ein Wort für Absprache oder Vertrag. 47 Staaten haben versprochen, dass sie sich an diese Konvention halten. Dazu gehören unter anderem Deutschland, Österreich und alle anderen Mitglieder der Europäischen Union sowie die Schweiz.

In der Konvention steht zum Beispiel, dass es keine Folter und keine Sklaverei geben darf. Menschen dürfen außerdem ihre Meinung sagen, ihre Religion ausüben oder auch die Religion wechseln. Ein weiteres Beispiel: Wenn jemand vor Gericht angeklagt wird, dann muss das Verfahren fair sein. Wer beschuldigt wird, gilt immer noch als unschuldig, solange die Schuld nicht bewiesen ist.

Wenn jemand meint, dass ein Staat sich nicht daran hält, dann kann er sich beschweren. Dafür gibt es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wie der Europarat hat er seinen Sitz in Straßburg, einer Stadt in Frankreich. Wenn der Gerichtshof feststellt, dass ein Staat sich falsch verhalten hat, dann muss der Staat eine Entschädigung zahlen.




Zu „Europarat“ findet ihr mehr Inhalte in der Kindersuchmaschine „Frag Finn“.

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