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Diskussion:Erbschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Weil Rechtskunde nie so mein Fach war, und ich nichts falsches schreiben will, habe ich den letzten Abschnitt nur oberflächlich behandelt. Aber vielleicht ist unter uns ein Rechtskunde-Freund, der das noch etwas anzufügen hätte? ;-) [[Benutzer:Felix Heinimann|Felix Heinimann]] ([[Benutzer Diskussion:Felix Heinimann|Diskussion]]) 01:34, 19. Okt. 2019 (CEST)
Weil Rechtskunde nie so mein Fach war, und ich nichts falsches schreiben will, habe ich den letzten Abschnitt nur oberflächlich behandelt. Aber vielleicht ist unter uns ein Rechtskunde-Freund, der das noch etwas anzufügen hätte? ;-) [[Benutzer:Felix Heinimann|Felix Heinimann]] ([[Benutzer Diskussion:Felix Heinimann|Diskussion]]) 01:34, 19. Okt. 2019 (CEST)
== Geschickt gewähltes Lemma? ==
Wenn ich ein neues Thema angehe, überlege ich mir immer zuerst, welche Begriffe vorkommen sollen/müssen und wie ich sie erkläre. Hier fängt das Dilemma allerdings schon beim Lemma an (das muss uralt sein, vermutlich vor dem Sommer 2016 entstanden, denn ich mag mich nicht an eine Diskussion erinnern). '''Erbe''' ist zweideutig: '''das Erbe''' ist eine Sache, eine '''Hinterlassenschaft''' oder der '''Nachlass''' des '''Erblasser'''s, also desjenigen, der gestorben ist. '''Der Erbe''' ist ein Hinterbliebener, die Erbin eine Hinterbliebene. Aus der Sicht der noch Lebenden gibt es also einen Nachlass, der vielleicht für sie zur '''Erbschaft''' wird. Ich schlage deshalb vor, das Lemma ERSCHAFT zu benutzen und den Entwurf umzubenennen.
<br/>Die Erbschaft ist meist materiell, kann aber auch einen '''Titel''' (Herzog) oder ein '''Amt''' (König in der '''Erbmonarchie''') beinhalten. Abhängig ist das Ganze vom landesüblichen '''Erbrecht'''. Dessen Spielraum kann durch ein '''Testament''' genutzt werden. (Vermächtnis ist dann nochmal etwas anderes, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Vermächtnis).
<br/>Ich würde im Entwurf diese Ausdrücke in einen sinnvollen Zusammenhang stellen und ausgehend vom Lemma Erbschaft kindgerecht erklären. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 13:17, 19. Okt. 2019 (CEST)

Version vom 19. Oktober 2019, 11:17 Uhr

Weil Rechtskunde nie so mein Fach war, und ich nichts falsches schreiben will, habe ich den letzten Abschnitt nur oberflächlich behandelt. Aber vielleicht ist unter uns ein Rechtskunde-Freund, der das noch etwas anzufügen hätte? ;-) Felix Heinimann (Diskussion) 01:34, 19. Okt. 2019 (CEST)

Geschickt gewähltes Lemma?

Wenn ich ein neues Thema angehe, überlege ich mir immer zuerst, welche Begriffe vorkommen sollen/müssen und wie ich sie erkläre. Hier fängt das Dilemma allerdings schon beim Lemma an (das muss uralt sein, vermutlich vor dem Sommer 2016 entstanden, denn ich mag mich nicht an eine Diskussion erinnern). Erbe ist zweideutig: das Erbe ist eine Sache, eine Hinterlassenschaft oder der Nachlass des Erblassers, also desjenigen, der gestorben ist. Der Erbe ist ein Hinterbliebener, die Erbin eine Hinterbliebene. Aus der Sicht der noch Lebenden gibt es also einen Nachlass, der vielleicht für sie zur Erbschaft wird. Ich schlage deshalb vor, das Lemma ERSCHAFT zu benutzen und den Entwurf umzubenennen.
Die Erbschaft ist meist materiell, kann aber auch einen Titel (Herzog) oder ein Amt (König in der Erbmonarchie) beinhalten. Abhängig ist das Ganze vom landesüblichen Erbrecht. Dessen Spielraum kann durch ein Testament genutzt werden. (Vermächtnis ist dann nochmal etwas anderes, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Vermächtnis).
Ich würde im Entwurf diese Ausdrücke in einen sinnvollen Zusammenhang stellen und ausgehend vom Lemma Erbschaft kindgerecht erklären. Beat Rüst (Diskussion) 13:17, 19. Okt. 2019 (CEST)