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Enteignung

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
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Enteignung bedeutet, dass der Staat jemandem etwas wegnimmt. Meistens handelt es sich um ein Haus oder ein Grundstück, ein Stück Land. Der Eigentümer verliert sein Grundstück, obwohl er das nicht will, obwohl er es eigentlich gar nicht verkaufen wollte.

In einer Demokratie darf der Staat nur enteignen, wenn er wichtige Gründe hat. Die Regierung des Staates will zum Beispiel eine neue Straße bauen. Dazu hat sie schon alle Grundstücke aufgekauft, wo die neue Straße verlaufen soll. Ein Eigentümer will aber sein Grundstück nicht hergeben.

Dann darf die Regierung ihn womöglich enteignen. Ob das in Ordnung ist, entscheidet letzlich ein Gericht. Die Regierung muss begründen können, dass die Enteignung notwendig war: Viele Leute brauchen die neue Straße. Das Wohl dieser Leute ist dann wichtiger als dass der Eigentümer sein Grundstück behält.

Zu einer Enteignung gehört allerdings eine Entschädigung: Die Regierung muss dem Eigentümer Geld für das Grundstück bezahlen. Das darf nicht zu wenig sein. Allerdings finden Eigentümer meistens, dass sie viel zu wenig für ihr Grundstück bekommen. Das war normalerweise schon der Grund dafür, dass sie es nicht verkaufen wollten.



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