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Enteignung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
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Version vom 30. September 2017, 21:45 Uhr

Dieses alte, kleine Haus in der Bildmitte sollte Platz machen für eine neue Straße. Es steht in Zürich. Weil es der Besitzer nicht verkaufen wollte, hat es der Staat enteignet. Dann wurde das Haus abgerissen.

Enteignung bedeutet, dass der Staat jemandem etwas wegnimmt. Meistens handelt es sich um ein Haus oder ein Grundstück, ein Stück Land. Der Eigentümer muss sein Grundstück verkaufen, obwohl er das nicht will.

In einer Demokratie darf der Staat nur enteignen, wenn er wichtige Gründe hat. Die Regierung des Staates will zum Beispiel eine neue Straße bauen oder eine Eisenbahnlinie. Dazu hat sie schon alle Grundstücke aufgekauft, die sie dazu braucht. Ein Eigentümer will aber sein Grundstück nicht hergeben.

Dann darf die Regierung ihn womöglich enteignen. Ob das in Ordnung ist, entscheidet ein Gericht. Die Regierung muss begründen können, dass die Enteignung notwendig war: Viele Leute brauchen die neue Straße oder Eisenbahn. Das Wohl dieser Leute ist dann wichtiger als dass der Eigentümer sein Grundstück behält.

Zu einer Enteignung gehört allerdings eine Entschädigung: Die Regierung muss dem Eigentümer Geld für das Grundstück bezahlen. Das darf nicht zu wenig sein. Manchmal muss der Staat auch helfen, einen guten Ersatz zu finden. Allerdings finden Eigentümer meistens, dass sie viel zu wenig für ihr Grundstück bekommen. Das ist oft der Grund dafür, dass sie es nicht verkaufen wollen.



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