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Einwohner: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. August 2019, 12:09 Uhr

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Unter „Einwohner“ versteht man alle Menschen, die in einer Gemeinde oder in einem Staat wohnen. Dazu gehören auch die Menschen, die nicht Bürger sind, also keinen Reisepass dieses Ortes haben.

Einwohner einer Gemeinde oder eines Staates sind Menschen, die an diesem Ort in einer Wohnung oder in einem Haus leben. Als Einwohner gelten sie auch, wenn sie an einem anderen Ort arbeiten oder gerade im Urlaub sind. Nicht als Einwohner gelten hingegen Hotelgäste oder Menschen, die an diesem Ort arbeiten, aber anderswo wohnen. Dies sind zum Beispiel Hilfskräfte in der Landwirtschaft oder auf einer Baustelle, auch wenn sie mehrere Wochen oder Monate an diesem Ort verbringen.

Einwohner einer Gemeinde sind auch automatisch Einwohner des entsprechenden Bezirks, auch des Kantons oder des Bundeslandes sowie des ganzen Landes, also des Staates. Auch beim Kontinent, also zum Beispiel bei Europa, spricht man von Einwohnern. Wenn es um die ganze Welt geht, spricht man jedoch eher von Bewohnern oder von der Weltbevölkerung.

Nicht verwechseln sollte man Einwohner mit Bürgern. Bürger haben ein Bürgerrecht, weil es schon ihre Eltern hatten. Das setzt sich so immer weiter fort. Ein Bürgerrecht kann man aber unter bestimmten Voraussetzungen auch erwerben. Wenn einer Bürger zum Beispiel von Bern ist und dort wohnt, ist er gleichzeitig Bürger und Einwohner.

Wie es um die Pflichten und Rechte von Einwohnern und Bürgern steht, regeln die Gemeinden und der Staat. Es ist deshalb nicht überall auf der Welt gleich. Die folgenden Regeln gelten in den deutschsprachigen Ländern und zum Großteil in ganz Westeuropa. Auch in anderen Ländern gelten manchmal viele Teile davon, in einigen Ländern gilt auch nur das wenigste.

Welche Pflichten haben Einwohner?

Einwohner müssen sich an alle Gesetze halten. Sie dürfen also nicht einbrechen, nicht zu schnell mit dem Auto fahren und viele andere Dinge. Sie müssen sich auch auf der Gemeinde anmelden und dann Steuern bezahlen. Kinder müssen zur Schule gehen.

Einwohner müssen aber keinen Militärdienst leisten. Falls es eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Feuerwehr gibt, gilt diese ebenfalls nur für Bürger. Die übrigen Einwohner können auch nicht zu Wahlhelfern oder als Ehrenamtliche Richter verpflichtet werden. Auch für die Mithilfe bei Katastrophen kann man sie nicht aufbieten, etwa bei Schäden durch Überschwemmungen oder Bergrutsche.

Welche Rechte haben Einwohner?

Einwohner haben fast überall dieselben Rechte wie die Bürger: Sie dürfen Straßen benützen, sich in Krankenhäusern behandeln lassen und all diese Dinge. Die Polizei und die Feuerwehr schützen alle Einwohner gleichermaßen. Dafür müssen sie auch nicht mehr bezahlen als die Bürger. Das gilt zum Beispiel auch für die Schule. Einwohner dürfen also so gut wie alles nutzen, was Bürger auch nutzen dürfen.

Hingegen dürfen Einwohner kaum oder nur sehr wenig mitbestimmen, wenn sie nicht Landesbürger sind. Sie dürfen sich nicht als Politiker wählen lassen und auch keine Politiker wählen. Auch an Volksentscheiden dürfen sie sich nicht beteiligen.

An manchen Orten bekommen Bürger mehr Geld als übrige Einwohner, wenn sie in Not geraten. Dies kann eine Unterstützung betreffen, wenn jemand nicht ausreichend gesund ist, um sich sein Leben zu verdienen. Es betrifft zum Teil auch alte Menschen, denen die Rente nicht zum Leben ausreicht.



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