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Aus Klexikon – das Kinderlexikon
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* Ja. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 12:05, 16. Dez. 2017 (CET)
* Ja. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 12:05, 16. Dez. 2017 (CET)
* Ja. [[Benutzer:Paul (Jungautor)|Paul (Jungautor)]] ([[Benutzer Diskussion:Paul (Jungautor)|Diskussion]]) 10:33, 22. Dez. 2017 (CET)

Version vom 22. Dezember 2017, 09:33 Uhr

Vergewaltigung ist rechtlich nicht eindeutig

Was eine Vergewaltigung ist, hängt von der entsprechenden Gesetzgebung ab. Das ist schon zwischen D und CH sehr verschieden. Ich habe das mal in den Text eingebaut. Ich bin jedoch mit der Reihenfolge noch nicht richtig zufrieden. Auch sollte es nicht zu kompliziert sein, aber doch sachgerecht. Darf gerne weiter bearbeitet werden... Beat Rüst (Diskussion) 18:07, 11. Dez. 2017 (CET)

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