2024 wird gefeiert: 10 Jahre Klexikon und 5 Jahre MiniKlexikon. Spenden helfen uns sehr!

Diskussion:Kind

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 25. Juni 2015, 13:04 Uhr von Uwe Rohwedder (Diskussion | Beiträge) (kleinkind bis 6?)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Text wirkt recht nüchtern. Was Kinder alles nicht dürfen, könnte man etwas relativieren, vielleicht lieber Positives hervorheben. --Astrid Mayer-Wiese (Diskussion) 15:52, 21. Mai 2015 (CEST)

Der Text ist tatsächlich noch sehr unfertig. 16:17, 21. Mai 2015 (CEST)
Geschafft! Hi, ich bin ganz neu hier, bin noch am ausprobieren. So habe ich als erstes die Kinderrechte verfasst und nun versuche ich, ob ich in eine Diskussion eindringen kann... Wie wäre es mit folgendem Text: Baby oder Säugling bis 1. Geburtstag, Kleinkind bis 6 Jahre, Kind bis 12 Jahre, Jugendliche bis 18. Lebensjahr. Rinaldo Inäbnit
"Kleinkind" geht m.W. nur bis 3 Jahre, danach ist man "Vorschulkind". --Uwe Rohwedder (Diskussion) 15:04, 25. Jun. 2015 (CEST)

Verschieben?