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Diskussion:Demokratie

Aus Klexikon – das Kinderlexikon

Verschieben?

  • Ja. Ziko van Dijk (Diskussion) 21:38, 18. Jan. 2015 (CET)
  • Nach meiner ausführlichen Bearbeitung muss natürlich alles noch einmal auf Angemessenheit überprüft werden. Aber natürlich muss ein 10- bis 12-Jähriger schon einige Begriffe lernen. Man sollte früh mit "Demokratielernen" anfangen! ––Dieter Hannig (Diskussion) 21:48, 18. Jan. 2015 (CET)
    • Danke für die Erweiterung! Die erste Briefmarke ist ein guter Einfall, statt der zweiten würde ich vielleicht lieber ein Foto sehen? Gibt es nicht Kinderparlamente oder so etwas? Mini-München? Ziko van Dijk (Diskussion) 13:25, 21. Jan. 2015 (CET)
  • Ja. Schöner Artikel! --Michael Schulte (Diskussion) 23:57, 22. Jan. 2015 (CET)

Noch Fragen und Anmerkungen zu meinen letzten Änderungen:

  • Den ersten Satz aus dem ersten Unterkapitel finde ich so wichtig, dass ich ihn an den Anfang gesetzt habe
  • Willkürherrschaft und Diktatur werden erst weiter unten erklärt. Da würde ich oben auf das Wort Willkürherrschaft verzichten, wenn es nicht erläutert wird. Stattdessen: "wie es Könige und Diktatoren sind" (schließlich gibt es beides noch, Vergangenheitsform passt da nicht ganz). Oder gibt es andere Ideen?
  • Warum hinter Gesetze an einer Stelle Richter und Gerichte in Klammern hinter Gesetze steht, verstehe ich nicht. Mein Eindruck: Klammern sagen nicht immer gleich, was gemeint ist :)
  • Auch hier: (Grundrechte im Grundgesetz) sollte nicht in Klammern stehen, sondern erklärt werden, zumal das Grundgesetz nicht in A und CH gilt. Ist meine Änderung in Ordnung? --Michael Schulte (Diskussion) 23:57, 22. Jan. 2015 (CET)

Alles gleich in D/A/CH?

Der Artikel ist sehr gut und umfassend, danke! Ich habe mal einen Unterschied betreffend Volksabstimmung eingebaut. Stimmt das für Österreich? Beat Rüst (Diskussion) 09:07, 15. Okt. 2016 (CEST)

Wer ist wahlberechtigt?

Der Satz "In einer Demokratie sind Wahlen besonders wichtig. Dadurch können die Menschen entscheiden..." suggeriert, dass alle Einwohner entscheiden dürfen. Bei uns in der CH sind das aber nur die Bürger, und das Thema ist sehr brisant. Wir schliessen so nämlich schon mal etwa ein Drittel der Bevölkerung von der politischen Mitsprache aus. Sollte das nicht noch irgendwie rein? Ich bin da aber für die anderen Länger zu wenig kompetent. Beat Rüst (Diskussion) 09:07, 15. Okt. 2016 (CEST)