2024 wird gefeiert: 10 Jahre Klexikon und 5 Jahre MiniKlexikon. Spenden helfen uns sehr!

Bundesversammlung

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 26. April 2015, 10:27 Uhr von Uwe Rohwedder (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „"*"“ durch „„*““)
Eine Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung der Schweiz. Die Bundesversammlung, also Nationalrat und Ständerat, haben gerade einen neuen Bundesrat gewählt. Ein Bundesrat ist in der Schweiz ein Mitglied der Regierung.

Eine Bundesversammlung gibt es in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz. Sie ist ein Teil des Staates und hat etwas mit dem Parlament zu tun: Mal ist sie das ganze Parlament, mal größer als das Parlament.

In Deutschland ist die Bundesversammlung ein eigenes Organ des Staates. Die Bundesversammlung findet immer statt, wenn man einen neuen Bundespräsidenten wählt, das Staatsoberhaupt. Normalerweise passiert das immer alle fünf Jahre. Die eine Hälfte der Bundesversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Parlaments, also den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Die andere Hälfte sind Menschen, die von den Landtagen dafür gewählt worden sind. Die Landtage sind die Parlamente der deutschen Bundesländer.

In Österreich nennt man es Bundesversammlung, wenn der Nationalrat und der Bundesrat eine gemeinsame Sitzung haben. Der Nationalrat ist das eigentliche Parlament, im Bundesrat sitzen die Vertreter der österreichischen Bundesländer. Die Bundesversammlung gibt es nur selten, eigentlich wie in Deutschland nur, wenn man einen neuen Bundespräsidenten hat. Der Bundespräsident wird zwar vom Volk gewählt, hat aber die „*“Angelobung„*“ vor der Bundesversammlung: Er verspricht, dass er tun wird, was zum Amt des Bundespräsidenten gehört.

In der Schweiz ist die Bundesversammlung das Parlament. Es hat zwei Teile, die Kammern heißen. Die eine ist der Nationalrat, der vom ganzen Volk gewählt wird. Die andere ist der Ständerat. Stände ist ein alter Name für die Kantone, die die Mitglieder des Ständerats bestimmen. Beide Kammern zusammen entscheiden über Gesetze.

Vorlage:Mehr