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Bundestagswahl

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Der Bundestag ist der Sitz des Parlaments.

Am 26. September 2021 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt. Das Volk wählt die Mitglieder des Bundestages, des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland, für die Jahre 2022 bis 2025. Der Bundestag bestimmt dann den Bundeskanzler für diesen Zeitabschnitt. Er wird also nicht direkt vom Volk gewählt.

Wer steht zur Wahl für den Kanzler?

Wird geschrieben, sobald mehr Klarheit da ist...

Wie funktioniert die Wahl?

Deutschland ist in 299 Gebiete aufgeteilt, die man Wahlkreise nennt. Sie sind so aufgeteilt, dass in jedem Wahlkreis etwa gleich viele Leute wohnen. Bei der Bundestagswahl kann jeder, der wählen darf, zwei Stimmen abgeben. Mit der ersten Stimme kann man einen bestimmten Politiker für seinen Wahlkreis wählen. Der Politiker, der in diesem Wahlkreis am meisten Stimmen hat, kommt direkt in den Bundestag. Man redet von einem „Direktmandat“. Auf diese Weise werden die ersten 299 von insgesamt 709 Plätzen im Bundestag vergeben.

Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei. Es wird ausgerechnet, welche Partei, wie viel Prozent der Stimmen in ganz Deutschland erhalten hat. Dieses prozentuale Verhältnis wird auf die Plätze im Bundestag übertragen. Erhält eine Partei zum Beispiel 20 Prozent der Stimmen, bekommt sie 141 Plätze im Bundestag zugesprochen.

Eine gewisse Anzahl Plätze wurden ja bereits schon durch die Direktmandate vergeben. Nehmen wir an, die Partei, die 20 Prozent der Zweitstimmen bekommen hat, hat bei der Erststimme 90 Direktmandate erhalten. In diesem Fall würde sie durch die Zweitstimmen 51 weitere Plätz erhalten, damit es insgesamt 141 sind. Welche Politiker, diese übrigen 51 Plätze erhalten, wird anhand einer Liste bestimmt, welche die Partei zusammengestellt hat.

Allerdings bekommt nicht jede Partei, die Stimmen erhält einen Platz im Bundestag. Dafür muss sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate erhalten haben. Man redet auch von der „Fünf-Prozent-Hürde“ oder der „Fünf-Prozent-Klausel“.

Damit eine Partei die Regierung bilden kann, muss sie mehr als die Hälfte der Sitze im Bundestag hinter sich haben. Weil es selten vorkommt, dass eine Partei mit mehr als 50 Prozent im Bundestag vertreten ist, gehen die Parteien Bündnisse ein. Man sagt dem Koalitionen. Die Parteien einer Koalition handeln untereinander einen Koalitionsvertrag aus. Darin legen sie fest, wie sie zusammenarbeiten wollen. Anschliessend wählen die Politiker im Bundestag den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler sowie dessen Vertreter.