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Ausländer

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 13. Dezember 2016, 19:07 Uhr von Patrick Kenel (Diskussion | Beiträge) (+ EU-Unionsbürgerschaft)
Wer die Landesgrenze überschreitet, macht sich selbst zum Ausländer.

Ein Ausländer ist ein Mensch, wenn er sich außerhalb des eigenen Landes befindet. Was das Ausland ist, das hängt also davon ab, welches das eigene Land ist. Wenn ein Italiener in Italien wohnt, ist er ein Inländer im Inland. Wenn dieser Italiener nach Frankreich geht, dann ist er aus seiner Sicht im Ausland. Für die Franzosen, die ihn treffen, ist er allerdings ein Ausländer aus dem Ausland.

Den Ausdruck „Ausländer" braucht man am ehesten, wenn ein Mensch nur kurze Zeit im Ausland ist. Ein Beispiel ist ein Tourist oder jemand, der einige Zeit im Ausland arbeitet. Der Ausländer geht wieder in sein Land zurück und ist dann kein Ausländer mehr.

Es gibt allerdings auch Ausländer, die lange Zeit bleiben. Manche haben sogar Kinder, die im Land geboren werden und dort aufwachsen. Sie können aber Inländer werden: Dazu brauchen sie die Staats-Bürgerschaft des Landes, in dem sie wohnen. Dazu muss man meist eine bestimmte Zeit in diesem Land gewohnt haben. In manchen Ländern muss man auch eine Prüfung ablegen und Geld bezahlen. Solche Menschen gehören dann zum Volk des Landes. Sie dürfen wählen, sich wählen lassen und weitere politische Rechte nutzen. Selten dürfen auch Ausländer wählen gehen. In der EU etwa können Einwohner aus einem anderen europäischen Land in ihrer Gemeinde mitbestimmen.

Allerdings finden manche Menschen, dass Ausländer immer Ausländer bleiben. Sie glauben zum Beispiel, dass man nur Inländer sein kann, wenn schon die Großeltern im Land gelebt haben. Vielleicht finden sie sogar, dass die Ausländer wieder weggehen sollen. So eine Haltung nennt man Ausländerfeindlichkeit oder Fremdenhass.