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Österreichischer Staatsvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Austria Occupation Zones 1945-55.svg|mini|Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]], vom [[Jahr]] 1945 bis zum Jahr 1955 war [[Österreich]] wie [[Deutschland]] in vier Besatzungszonen aufgeteilt: <br />[[Großbritannien]]: grün<br />[[Vereinigte Staaten von Amerika|Vereinigte Staaten]]: blau<br />[[Frankreich]]: beige<br />[[Sowjetunion]]: rot]]
[[Datei:Austria Occupation Zones 1945-55.svg|mini|Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]], vom [[Jahr]] 1945 bis zum Jahr 1955 war [[Österreich]] wie [[Deutschland]] in vier Besatzungszonen aufgeteilt: <br />[[Großbritannien]]: grün<br />[[Vereinigte Staaten von Amerika|Vereinigte Staaten]]: blau<br />[[Frankreich]]: beige<br />[[Sowjetunion]]: rot]]
Der Österreichische Staatsvertrag stellte die [[Unabhängigkeit]] [[Österreich]]s nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] wieder her.  
Der Österreichische Staatsvertrag war ein Vertrag zwischen Österreich und den Siegern des Zweiten Weltkrieges. Er wurde im Jahr 1955 unterzeichnet, also zehn Jahre nach Ende des Krieges. Österreich wurde wieder [[Unabhängigkeit|unabhängig]], die Soldaten der Besatzer verließen das Land. Dafür musste Österreich aber versprechen, dass es neutral sein wird, also kein Mitglied in einem Verteidigungsbündnis sein wird. Außerdem versprach es, der Sowjetunion Schadensersatz zu zahlen.
Er wurde im [[Jahr]] 1955 unterzeichnet und regelte die Schadensersatzzahlungen an die [[Sowjetunion]] sowie den Rückzug der vier Besatzungsmächte.  


Kurz wird der [[Vertrag]] einfach „Staatsvertrag“ genannt. Der vollständige Titel ist aber  
Kurz wird der [[Vertrag]] einfach „Staatsvertrag“ genannt. Der vollständige Titel ist aber  
„Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines [[Unabhängigkeit|unabhängig]]en und [[Demokratie|demokrati]]schen Österreich, gegeben zu [[Wien]] am 15. Mai 1955“. Damit sind die wesentlichen Punkte schon angesprochen.
„Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines [[Unabhängigkeit|unabhängig]]en und [[Demokratie|demokrati]]schen Österreich, gegeben zu [[Wien]] am 15. Mai 1955“. Ein demokratisches Land war Österreich schon seit 1945.


Österreich verpflichtete sich im Staatsvertrag, keine [[Politik|politische]] oder [[wirtschaft]]liche Vereinigung mit [[Deutschland]] einzugehen. Diese Verpflichtung wurde von der Sowjetunion lange Zeit genutzt, um den Beitritt Österreichs zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, kurz EWG, zu verhindern. Aus der EWG wurde später die [[Europäische Union]].
Österreich verpflichtete sich im Staatsvertrag, keine [[Politik|politische]] oder [[wirtschaft]]liche Vereinigung mit [[Deutschland]] einzugehen. Diese Verpflichtung wurde von der Sowjetunion lange Zeit genutzt, um den Beitritt Österreichs zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu verhindern. Aus der Wirtschaftsgemeinschaft wurde später die [[Europäische Union]].


Bis zur Unterzeichnung des Vertrags stand auf österreichischer Seite stets die [[Freiheit]] des Landes im Vordergrund. Nach Unterzeichnung des Vertrags war es die immerwährende [[Neutralität]]. Bei der Vertragsunterzeichnung im [[Schloss]] Belvedere rief der österreichische Außenminister begeistert: „Österreich ist frei!“ Das Original des Staatsvertrags befindet sich jedoch in [[Moskau]] und nicht in Österreich .  
Bis zur Unterzeichnung des Vertrags stand auf österreichischer Seite stets die [[Freiheit]] des Landes im Vordergrund. Nach Unterzeichnung des Vertrags war es die immerwährende [[Neutralität]]. Bei der Vertragsunterzeichnung im [[Schloss]] Belvedere rief der österreichische Außenminister begeistert: „Österreich ist frei!“ Das Original des Staatsvertrags befindet sich in [[Moskau]].  


Seitdem die Sowjetunion zerfallen ist, gilt der Vertrag nicht mehr. Denn für zerfallene Staaten gebe es keine automatische Rechtsnachfolge. Der Beitrittsantrag Österreichs zur [[Europäische Union|Europäischen Union]] wurde erst im Jahr 1989 gestellt. Da war das Ende der Sowjetunion schon nahe.
Seitdem die Sowjetunion zerfallen ist, gilt der Vertrag nicht mehr. Denn für zerfallene Staaten gebe es keine automatische Rechtsnachfolge. Der Beitrittsantrag Österreichs zur [[Europäische Union|Europäischen Union]] wurde erst im Jahr 1989 gestellt. Da war das Ende der Sowjetunion schon nahe.

Version vom 22. April 2019, 13:10 Uhr

Nach dem Zweiten Weltkrieg, vom Jahr 1945 bis zum Jahr 1955 war Österreich wie Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt:
Großbritannien: grün
Vereinigte Staaten: blau
Frankreich: beige
Sowjetunion: rot

Der Österreichische Staatsvertrag war ein Vertrag zwischen Österreich und den Siegern des Zweiten Weltkrieges. Er wurde im Jahr 1955 unterzeichnet, also zehn Jahre nach Ende des Krieges. Österreich wurde wieder unabhängig, die Soldaten der Besatzer verließen das Land. Dafür musste Österreich aber versprechen, dass es neutral sein wird, also kein Mitglied in einem Verteidigungsbündnis sein wird. Außerdem versprach es, der Sowjetunion Schadensersatz zu zahlen.

Kurz wird der Vertrag einfach „Staatsvertrag“ genannt. Der vollständige Titel ist aber „Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, gegeben zu Wien am 15. Mai 1955“. Ein demokratisches Land war Österreich schon seit 1945.

Österreich verpflichtete sich im Staatsvertrag, keine politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland einzugehen. Diese Verpflichtung wurde von der Sowjetunion lange Zeit genutzt, um den Beitritt Österreichs zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu verhindern. Aus der Wirtschaftsgemeinschaft wurde später die Europäische Union.

Bis zur Unterzeichnung des Vertrags stand auf österreichischer Seite stets die Freiheit des Landes im Vordergrund. Nach Unterzeichnung des Vertrags war es die immerwährende Neutralität. Bei der Vertragsunterzeichnung im Schloss Belvedere rief der österreichische Außenminister begeistert: „Österreich ist frei!“ Das Original des Staatsvertrags befindet sich in Moskau.

Seitdem die Sowjetunion zerfallen ist, gilt der Vertrag nicht mehr. Denn für zerfallene Staaten gebe es keine automatische Rechtsnachfolge. Der Beitrittsantrag Österreichs zur Europäischen Union wurde erst im Jahr 1989 gestellt. Da war das Ende der Sowjetunion schon nahe.




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