Menschenrechte

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
„Die Verkündung der Menschenrechte und Bürgerrechte“. Die Zeichnung stammt aus der Zeit der Französischen Revolution, also um 1789. Die damaligen Herrscher erklärten anschließend, dass die Menschenrechte für die schwarzen Sklaven in den französischen Kolonien nicht gelten würden. Auch in Frankreich selbst und in anderen Ländern dauerte es noch lange, bis die Menschenrechte Wirklichkeit wurden.

Menschenrechte sind Rechte, die jeder Mensch hat. Zum Beispiel hat jeder das Recht, dass er nicht eingesperrt oder beraubt wird. Die Menschen haben solche Rechte allein schon, weil sie Mensch sind. Sie haben diese Rechte also nicht etwa von einem freundlichen Herrscher erhalten, der sie wieder wegnehmen dürfte.

Im Altertum und in der Bibel gab es schon Ideen, die in die Richtung von Menschenrechten gingen. Allerdings lebten damals eben auch Sklaven, die gar keine Rechte hatten. Aber das Christentum sagt immerhin, dass Menschen eine Seele haben. Das macht jeden Menschen einzigartig und besonders, und wert, dass er Rechte hat.

In der Zeit der Aufklärung, also in den Jahren um 1700, sagten Philosophen: Der Mensch hat Menschenrechte von Natur aus, sie gehören zum Menschsein. Daher spricht man auch von Naturrecht. Der Staat muss die Menschenrechte schützen.

Heute sichern viele Staaten ihren Einwohnern ausdrücklich die Menschenrechte zu. Im Jahr 1948 hat die UNO eine „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ veröffentlicht. Viele Staaten haben versprochen, dass sie sich daran halten werden. Trotzdem passiert es noch oft, dass die Menschenrechte eines Menschen verletzt werden, zum Beispiel im Krieg.

Zu den Menschenrechten gehört das Recht auf Leben und dass der eigene Körper nicht verletzt wird. Man darf nicht eingesperrt werden, es sei denn als Strafe für ein Verbrechen. Man darf seine Meinung sagen und sich seine Religion selbst aussuchen. Dazu gibt es noch viele weitere Menschenrechte. In Deutschland nennt man sie auch Grundrechte. Teilweise sind das Rechte, die man nur als Bürger Deutschlands hat, zum Beispiel das Recht, das Parlament zu wählen.

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