Graf

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Portrait eines oldenburger Grafen aus dem 17. Jahrhundert.

Graf ist ein Titel für einen Adeligen. Eine Frau mit diesem Titel oder die Ehefrau eines Grafen wird Gräfin genannt. Die Ländereien, über die ein Graf bestimmt nennt man eine Grafschaft. Die Grafen stehen in der Rangordnung des Adels über den Rittern und Baronen, jedoch unter den Herzögen.

Das Wort Graf kommt aus dem altgriechischen und bedeutet soviel wie „Schreiber“. Im Fränkischen Reich waren die Grafen Beamte aus wohlhabenden, gebildeten Familien, die vom König damit beauftragt wurden, Teile seines Reiches zu verwalten. Sie kümmerten sich dort zum Beispiel um die Steuern und andere Tätigkeiten, bei denen viel geschrieben wird. Es wurde üblich, dass die Position des Grafen innerhalb einer Familie vererbt wurde. Im späteren Mittelalter wurde daraus ein Adelstitel. Die Grafen waren dann nicht mehr nur noch Verwalter, sondern Herrscher über ein Stück Land.



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